Antwort #27 am: 12. März 2014, 22:41:59
Ist ja wieder mal ganz hübsch und niedlich diese Rechtssprechung. Aber wer schützt den Händler?
Wenn ein Kunde z.B. meinen Mindestbestellwert unterwandert macht er das nicht auf legale Weise (schon 3-4x gehabt). Danach getestet und war nicht nachvollziehbar für mich.
Oder die fröhlichen Spaßbesteller, haun sich den Warenkorb voll, schließen die Bestellung ab und wenn dann die Bestellbestätigung kommt, will es mal wieder keiner gewesen sein.
Bei Endverbrauchern ist das klar - da käme die Ware ohnehin auf Widerruf zurück, aber bei gewerblichen Kunden ist das ein Vertrag auf Augenhöhe.
Mit der IP ließe sich da rechtlich argumentieren, nur ohne hat man mal wieder die Nase als Händler. Oder bezieht sich das Ganze ausschließlich auf Endverbraucher die nur dem Finanzamt gegenüber mündig sein müssen?