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  • Thema: Piwik: Urteil zu Tracking

    Alfred

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    Re: Piwik: Urteil zu Tracking
    Antwort #15 am: 12. März 2014, 14:13:08
    Hallo,

    da muss ich doch gleich beim nächsten Besuch im Supermarkt schauen wo ich dem Tracking widersprechen darf.
    Klebe ich einfach die Nummer am Einkaufswagen zu?

    Dann dürfte man doch aktuell nicht mit EC Karte etc. bezahlen da man ja dann nicht anonym eingekauft.

    Gruß

    golferteddy

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    Re: Piwik: Urteil zu Tracking
    Antwort #16 am: 12. März 2014, 14:46:06
    @noRiddle

    Zitat
    Wo kann man das machen und wie ?, was für ein Text über welchem iFrame ?
    Weißt du was drüber?

    Ich habe es bei mir in die Datenschutzerklärung eingebunden
    http://www.teddy-fabrik.de/shop_content.php?coID=2

    Siehe Bild

    Im Backend von PIWIK unter
    EINSTELLUNGEN  > Privatsphäre >  dann nach unten scrollen ... Piwik-Deaktivierung für Ihre Besucher

    Dort findest du den IFRAME Code .... den rest weißt du selbst

    Gruss

    Christian|PCE

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    Re: Piwik: Urteil zu Tracking
    Antwort #17 am: 12. März 2014, 15:10:50
    Ich würde darauf wetten, dass dies keinen Einfluss auf den Umsatz hat, wenn Tracking und Datensammlung ganz abgeschaltet werden.

    Viele Grüße, Dirk
    Hallo Dirk,

    es geht nicht direkt um Umsatz, sondern darum zu sehen mit welchen Suchbegriffen die Leute zum Beispiel auf die Seite kommen. Das Angebot kann man dann entsprechend ausweiten und darüber dann mehr Umsatz generieren. Es ist einfach eine Art Kontrolle welche Sachen wie gut ankommen, denn primär hat man als Shopbetreiber nichts davon zu wissen wer mit welcher Ip unterwegs ist und welchen Browser/welche Auflösung etc. benutzt.

    Zitat
    da muss ich doch gleich beim nächsten Besuch im Supermarkt schauen wo ich dem Tracking widersprechen darf.
    Klebe ich einfach die Nummer am Einkaufswagen zu?
    Ich hoffe du hast kein Handy.

    noRiddle (revilonetz)

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    Re: Piwik: Urteil zu Tracking
    Antwort #18 am: 12. März 2014, 15:22:38
    @golferteddy
    Verstehe, merci.

    Gruß,
    noRiddle

    Guenter59

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    Re: Piwik: Urteil zu Tracking
    Antwort #19 am: 12. März 2014, 16:03:27
    Hi
    Über Piwik liesse sich ja noch streiten, aber spätestens bei Goo-Analytics ist die Grenze meines Erachtens überschritten.
    Ausserdem ist es auch als Shopbetreiber nicht gerade schlau, dieses auf seiner Seite zu installieren.
    Es kommt z.B. jemand auf meine Seite um sich eine Waschmaschine anzugucken und kauft aber nicht sofort. Danach blendet ihm Goo dann überall die Waschmaschine von Otto ( oder sonstwen ) ein.
    Da kann ich doch auch direkt einen Link zu Otto setzen.

    Gruß
    Günter

    dmun

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    Re: Piwik: Urteil zu Tracking
    Antwort #20 am: 12. März 2014, 17:06:02
    Es ist einfach eine Art Kontrolle welche Sachen wie gut ankommen,

    ach, ich dachte immer das sieht man an den Verkaufszahlen ;-)

    denn primär hat man als Shopbetreiber nichts davon zu wissen wer mit welcher Ip unterwegs ist und welchen Browser/welche Auflösung etc. benutzt.

    Browser und Auflösung lasse ich mir sogar noch gefallen lassen. Denn mit diesen Daten kann man die Webseiten weiter optimieren.
    Auf der anderen Seite gibt es auch recht gute AddOns für den Browser selbst. Ich möchte diese nicht mehr missen, denn genau das was Guenter59 bleibt mir jetzt erspart.

    Gruß, Dirk

    Aladin

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    Re: Piwik: Urteil zu Tracking
    Antwort #21 am: 12. März 2014, 17:18:13
    Hi
    Über Piwik liesse sich ja noch streiten, aber spätestens bei Goo-Analytics ist die Grenze meines Erachtens überschritten.
    Ausserdem ist es auch als Shopbetreiber nicht gerade schlau, dieses auf seiner Seite zu installieren.
    Es kommt z.B. jemand auf meine Seite um sich eine Waschmaschine anzugucken und kauft aber nicht sofort. Danach blendet ihm Goo dann überall die Waschmaschine von Otto ( oder sonstwen ) ein.
    Da kann ich doch auch direkt einen Link zu Otto setzen.

    Gruß
    Günter

    ich dachte immer es hängt mit den Cookies zusammen? Remarketing wird ja bei Leuten angezeigt, die auf deiner Seite waren und bei denen ein Cookie gesetzt wurde.

    @dmun, Verkaufszahlen ist schon richtig, aber noch besser ist wenn man weiß über welche Keywords die Kunden dich finden und kaufen, so kann man Keywords pushen. Weiterhin finde ich Werte wie Absprungrate usw. auch sehr sinvoll um die Seite zu optimieren.

    Grüße

    Christian|PCE

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    Re: Piwik: Urteil zu Tracking
    Antwort #22 am: 12. März 2014, 17:19:45
    Zitat
    ach, ich dachte immer das sieht man an den Verkaufszahlen ;-)
    Deshalb steht da ja auch eine Art, und nicht die Art oder die Kontrolle... ;)

    golferteddy

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    Re: Piwik: Urteil zu Tracking
    Antwort #23 am: 12. März 2014, 19:57:25

    Guenter59

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    Re: Piwik: Urteil zu Tracking
    Antwort #24 am: 12. März 2014, 20:50:10
    Hi
    Ich warte und hoffe auf ein Urteil gegen Google-Analytics ( und Konsorten ). Deren Schnüffelei geht mir gewaltig gegen den Strich. Mit Piwik ( mit gekürzter IP ) kann ich leben, weil dadurch kein allgemeines Profil erstellt wird.
    Auch die Einbindung von FB ( und allen anderen externen Trackingtools ) halte ich für äusserst fragwürdig.
    Ich sehe das so wie der Datenschutzbeauftragte von S-H ( Thilo Weichert )

    Gruß
    Günter

    Christian|PCE

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    Re: Piwik: Urteil zu Tracking
    Antwort #25 am: 12. März 2014, 21:42:08
    Zur Profilerstellung braucht man schon lange keine IP Adressen mehr, das geht ebenso gut mit Browser, installierten Plugins, Auflösung etc. ;)

    Guenter59

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    Re: Piwik: Urteil zu Tracking
    Antwort #26 am: 12. März 2014, 22:40:58
    @Christian
    Das Entscheidende ist auch nicht das Nutzerprofil in ' meinem ' Shop, sondern das Nutzerprofil übers ganze Inets, so wie es von Google ( und Konsorten ) erstellt wird.
    Wenn jemand in meinen Laden kommt, sehe ich auch an welchem Regal er länger verweilt, aber ich sehe das nicht auch bei allen anderen Läden.

    Günter

    cayuco

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    Re: Piwik: Urteil zu Tracking
    Antwort #27 am: 12. März 2014, 22:41:59
    Ist ja wieder mal ganz hübsch und niedlich diese Rechtssprechung. Aber wer schützt den Händler?
    Wenn ein Kunde z.B. meinen Mindestbestellwert unterwandert macht er das nicht auf legale Weise (schon 3-4x gehabt). Danach getestet und war nicht nachvollziehbar für mich.
    Oder die fröhlichen Spaßbesteller, haun sich den Warenkorb voll, schließen die Bestellung ab und wenn dann die Bestellbestätigung kommt, will es mal wieder keiner gewesen sein.
    Bei Endverbrauchern ist das klar - da käme die Ware ohnehin auf Widerruf zurück, aber bei gewerblichen Kunden ist das ein Vertrag auf Augenhöhe.
    Mit der IP ließe sich da rechtlich argumentieren, nur ohne hat man mal wieder die Nase als Händler. Oder bezieht sich das Ganze ausschließlich auf Endverbraucher die nur dem Finanzamt gegenüber mündig sein müssen?

    dmun

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    Re: Piwik: Urteil zu Tracking
    Antwort #28 am: 13. März 2014, 00:00:35
    Hallo cayuco,

    das Urteil bezieht sich, soweit ich das gelesen habe, nicht auf eine bestimmte Personengruppe sondern rein auf die Widerspruchsmöglichkeiten die leicht zugänglich gemacht werden mussen (sprechende Links) und die Möglichkeit des Widerspruchs selbst.
    Es ist erst einmal egal ob damit Spassbesteller oder Betrüger oder normale Kunden erfasst werden, solange der Widerspruch und der Hinweis zum Datenschutz gegeben ist.
    So jedenfalls interpretiere ich das Urteil als juristischer Laie ;-)

    Gruß, Dirk

    golferteddy

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    Re: Piwik: Urteil zu Tracking
    Antwort #29 am: 13. März 2014, 07:26:58
    @dmun

    Zitat
    Widerspruchsmöglichkeiten die leicht zugänglich gemacht werden mussen (sprechende Links) und die Möglichkeit des Widerspruchs selbst.
    Genau ...

    Ganz konkret war das Problem, dass der Datschutzhinweis in die Seite KONTAKT gepackt wurde und der Besucher unter Kontakt nicht den Datenschutzhinweis vermutet. Wenn man also den Hinweis auf PIWIK und den Widerspruchsmöglichkeit (siehe führer Beitrag von mir) in die Seite DATENSCHUTZ packt und diese Seite von überall zugänglich macht (z.B. Header oder FOOTER) dann sollte die Welt in Ordnung sein.
    Zumindest nach meiner unmaßgeblichen Meinung

    Bitte dazu die Analyse von Trusted Shop vergleichen.
    5 Antworten
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    21. Juni 2011, 20:52:14 von gar85
               
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