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  • Thema: Der nächste Bock

    mantis

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    Der nächste Bock
    am: 10. Dezember 2009, 07:35:58
    Es ist nun Rechstkräftig Ware muss zurückgenommen werden auch im verschlechterten Zustand ohne Wertausgleich wennn ---

    --- bitte setzten ---

    das wiederrufsrecht nicht vor dem Vertragsabschluss in Schriftform vorliegt

    Sauber geträumt !!!

    Zum Glück ist dieses Gesetz nur bis mitte nächsten Jahres Gültig wenn es *sic* wieder ersetzt wird durch eines ähnlich wie bisher

    Gruss
    mantis



    Linkback: https://www.modified-shop.org/forum/index.php?topic=2945.0

    Elmar

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    Der nächste Bock
    Antwort #1 am: 10. Dezember 2009, 09:23:11
    kleine korrektur: das gesetzt ist für ebay käufe ausgelegt, weil ebay das technisch nicht umsetzen kann.
    wenn der kunde von dir, schriftlich (i textform ) informiert wird, gilt es nicht!

    lg elmar

    mantis

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    Der nächste Bock
    Antwort #2 am: 10. Dezember 2009, 09:39:20
    vor verkaufsabschluss, also

    Kunde kommt auf Seite bekommt E-Mail und muss dir AGB etc. schriftlich (Papierform)bestätigen vor er was kauft - geil

    Fazit: Doppelbock

    Gruss
    mantis

    Tomcraft

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    Der nächste Bock
    Antwort #3 am: 10. Dezember 2009, 10:11:10
    :lol:

    Hab das mal verschoben nach "Urteile, Abmahnungen, Gesetze und Pflichten".

    Grüße

    Torsten

    guensi

    • Viel Schreiber
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    Der nächste Bock
    Antwort #4 am: 10. Dezember 2009, 21:13:09
    Wird alles nur halb so heiss gegessen wie es gekocht wird. Das war bisher doch auch schon so, und vor Abschluss bedeutet normalerweise, dass die Bestellbestätigung mit Versand der WRB noch zum Bestellvorgang gehört. Erst mit dem Empfang der Bestätigung (incl. der WRB) erfolgt der Vertragsabschluss.

    Sollte das "vor Vertragsabschluss" nun so strikt gehandhabt werden, das eindeutig getrennt von der Bestellannahme (= Vertragsabschluss) die WRB vorher in Schriftform vorliegen müssen wäre folgendes eine Lösung:

    Die automatische Bestellbestätigung darf einfach keine Bestellannahme sein, sondern nur ein Hinweis ala "Der Eingang Ihrer Bestellung wurde registriert und wird in Kürze geprüft und bearbeitet.
    Ihre Bestelldaten ...".
    Mit dieser Mail werden gleich die WRB und wenn vorhanden oder notwendig die AGB versandt.

    Dann kannste dir das aussuchen:
    - entweder separate zweite E-Mail schicken, "Vielen Dank für Ihren Auftrag, hiermit bestätigen wir Ihre Bestellung. Der Versand Ihrer Ware wird von uns bereits vorbereitet und wird in x Tagen bei Ihnen eintreffen. ..."
    - in der ersten Mail die Annahme der Bestellung mit dem Eintreffen der Ware verknüpfen, so dass Vertragsannahme = Lieferung der Ware ist.

    Dies stellt nur meine persönliche Meinung dar, ohne Anspruch auf Rechtssicherheit und ist schon gar nicht als Rechtsberatung zu verstehen.

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