Antwort #4 am: 10. Dezember 2009, 21:13:09
Wird alles nur halb so heiss gegessen wie es gekocht wird. Das war bisher doch auch schon so, und vor Abschluss bedeutet normalerweise, dass die Bestellbestätigung mit Versand der WRB noch zum Bestellvorgang gehört. Erst mit dem Empfang der Bestätigung (incl. der WRB) erfolgt der Vertragsabschluss.
Sollte das "vor Vertragsabschluss" nun so strikt gehandhabt werden, das eindeutig getrennt von der Bestellannahme (= Vertragsabschluss) die WRB vorher in Schriftform vorliegen müssen wäre folgendes eine Lösung:
Die automatische Bestellbestätigung darf einfach keine Bestellannahme sein, sondern nur ein Hinweis ala "Der Eingang Ihrer Bestellung wurde registriert und wird in Kürze geprüft und bearbeitet.
Ihre Bestelldaten ...".
Mit dieser Mail werden gleich die WRB und wenn vorhanden oder notwendig die AGB versandt.
Dann kannste dir das aussuchen:
- entweder separate zweite E-Mail schicken, "Vielen Dank für Ihren Auftrag, hiermit bestätigen wir Ihre Bestellung. Der Versand Ihrer Ware wird von uns bereits vorbereitet und wird in x Tagen bei Ihnen eintreffen. ..."
- in der ersten Mail die Annahme der Bestellung mit dem Eintreffen der Ware verknüpfen, so dass Vertragsannahme = Lieferung der Ware ist.
Dies stellt nur meine persönliche Meinung dar, ohne Anspruch auf Rechtssicherheit und ist schon gar nicht als Rechtsberatung zu verstehen.