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  • Thema: Ausschluss des Wiederrufrechts wie am besten sichtbar machen?

    Aladin

    • Mitglied
    • Beiträge: 225
    Hallo zusammen,

    da wir Artikel verkaufen die speziell für den Kunden angefertigt werden besitzt er dadurch ja kein Widerrufsrecht. Meine Frage bezieht sich nun darauf, wie ihr am besten den Kunden darauf hinweisen würdet. In den AGB und der Widerrufserklärung steht es natürlich. Da einige Kunden diese aber nicht lesen, kommt es immer wieder zu Missverständnissen. Die Kunden rechnen eben durch die üblichen Verdächtigen, bei denen sie alles zurücksenden können nicht damit. Würdet ihr überhaupt darauf hinweisen und ggf. Kunden verlieren um solche Missverständnisse zu vermeiden?

    Vielen dank schon mal für eure Anregungen.

    Grüße
    Aladin


    Linkback: https://www.modified-shop.org/forum/index.php?topic=29389.0

    xeron

    • Schreiberling
    • Beiträge: 497
    • Geschlecht:
    Re: Ausschluss des Wiederrufrechts wie am besten sichtbar machen?
    Antwort #1 am: 18. Februar 2014, 15:53:23
    Hi Aladin,

    das mit dem Widerrufsrecht stimmt so nicht ganz. Auch bei Produkten die für den Kunden gefertigt werden besteht ein Widerrufsrecht. Kommt jetzt darauf an was Ihr produziert.
    Da solltest Du Dich noch mal genau Informieren.
    http://www.internetrecht-rostock.de/ausschluss-widerrufsrecht.htm

    Grüße
    André

    Gamer777

    • Neu im Forum
    • Beiträge: 17
    Re: Ausschluss des Wiederrufrechts wie am besten sichtbar machen?
    Antwort #2 am: 19. Februar 2014, 19:19:19
    Du müsstest konkret benennen, wann eine Rückgabe möglich ist und wann nicht.
    Wenn ein Artikel wie in meinem Shop auch, mit z.B. einem eingravierten Name gekauft wird kann der nicht zurückgegeben werden, da der individuell angefertigt wurde.

    Aber wenn der Artikel einen anderen Mangel hat, z.B. Beschädigungen, Kratzer usw. kann der sehr wohl vom Kunden zurückgegeben werden, dann leider Pech für Dich, da Du den anderweitig nicht mehr verkaufen kannst.

    Das beste wäre, wenn Du je nach Deinen Produkten ganz genau reinschreibst, welcher Mangel anerkannt wird und welcher nicht. Je nach Artikel kann das natürlich verschieden sein, hier müstest Du das dann für bestimmte Artikel direkt einzeln benennen.
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