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  • Thema: Frage zum Fernabsatzgesetz

    ShopNix

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    Frage zum Fernabsatzgesetz
    am: 01. Februar 2014, 12:50:43
    Ich hätte eine Frage zum derzeit aktuellen Fernabsatzgesetz.

    Ich hatte einen Funktarif bei der Telekom geordert, und weil der Mist nicht funktionierte, habe ich ihn umgehend wieder eingepackt und zurückgeschickt.

    Nun buchen mir die Jungs fleißig Gebühren ab, und auf meine Reklamation hin meinen sie, Ich hätte explizit kündigen müssen.

    Kann das Rechtens sein?

    [EDIT Tomcraft 01.02.1014: Thema von "Schickt Eure (fiktiven) Fragen zum neuen Fernabsatzgesetz" abgespaltet.]

    Linkback: https://www.modified-shop.org/forum/index.php?topic=29184.0
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    Meolo

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    Re: Frage zum Fernabsatzgesetz
    Antwort #1 am: 01. Februar 2014, 13:19:43
    Nur durch zurückschicken der Hardware, kündigst du noch keinen Vertrag.
    Kann ja sein das du diese Hardware nicht benötigst, weil du eine eigene hast.
    Du hättest den Tarif als solchen noch kündigen müssen.

    ShopNix

    • Viel Schreiber
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    Re: Frage zum Fernabsatzgesetz
    Antwort #2 am: 01. Februar 2014, 13:44:34
    Das sagt die Telekom auch, aber kannst Du mir sagen, was ich ohne eine SIM-Karte mit einem Vertrag anfangen könnte?

    So kann die Telekom den Vertrag nicht erfüllen!

    Christian|PCE

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    Re: Frage zum Fernabsatzgesetz
    Antwort #3 am: 01. Februar 2014, 13:50:21
    Wie schon erwähnt, nur durch zurückschicken passiert gar nichts. Du musst dich schon mit denen in Verbindung setzen und kündigen, andernfalls werden die auch weiterhin Geld abbuchen.

    Fubu

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    Re: Frage zum Fernabsatzgesetz
    Antwort #4 am: 01. Februar 2014, 13:52:43
    Hallo,
    Du hast doch eine sim Karte bekommen und nur durch Rücksendung der hardware und der Sim karte Kündigt man noch lange keinen Vertrag. Denn eine Kündigung muß immer Schriftflich erfolgen.

    Wenn es um Telekom geht, dann per Einschreiben mit Rückschein.

    So ein Theater hatte ich auch gehabt und mein Anwalt meinte immer per Einschreiben mit Rückschein zurück Senden dann liegt die beweisführung bei der telekom und die können sich nicht rausreden, ala "wir haben kein Kündigungsschreiben bekommen".

    Es heist ja nicht umsonst Kündigungsschreiben

    ShopNix

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    Re: Frage zum Fernabsatzgesetz
    Antwort #5 am: 01. Februar 2014, 17:50:41
    Erwerben Sie ein vergünstigtes Endgerät in Verbindung mit Abschluss eines neuen Telekommunikationsdienste-Vertrages oder einer
    Vertragsverlängerung, so können Kaufvertrag und Dienstleistung nur gemeinsam widerrufen werden. Widerrufen Sie den Vertrag über
    die Dienstleistung, so erklären Sie gleichzeitig auch den Widerruf des Kaufvertrages und umgekehrt.
    Telekom Deutschland GmbH, Stand: 04.08.2011

    Mag ja sein, dass ich ein wenig doof bin, aber die Telekom ist es offensichtlich nicht minder.

    Christian|PCE

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    Re: Frage zum Fernabsatzgesetz
    Antwort #6 am: 01. Februar 2014, 17:59:39
    Wo ist jetzt eigentlich genau dein Problem? Ist doch alles recht simpel formuliert. Und wenn man es gar nicht versteht, geht man in den nächsten T-Shop die es an jeder zweiten Ecke gibt, und lässt zur Not über die den Support kontaktieren - dann muss man nicht mal warten.

    Meolo

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    Re: Frage zum Fernabsatzgesetz
    Antwort #7 am: 01. Februar 2014, 18:01:11
    Widerrufen Sie den Vertrag über die Dienstleistung, so erklären Sie gleichzeitig auch den Widerruf des Kaufvertrages und umgekehrt.
    Du hast den Vertrag nicht widerrufen. Du hast nur etwas zurückgeschickt.

    ShopNix

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    Re: Frage zum Fernabsatzgesetz
    Antwort #8 am: 01. Februar 2014, 18:09:24
    Wo ist jetzt eigentlich genau dein Problem? Ist doch alles recht simpel formuliert. Und wenn man es gar nicht versteht, geht man in den nächsten T-Shop die es an jeder zweiten Ecke gibt, und lässt zur Not über die den Support kontaktieren - dann muss man nicht mal warten.

    Mein Problem ist, dass ich in einer Gegend wohne, die nur ein absolutes Minimum an DSL bietet. Ich hatte einen Vertrag mit 1&1, und als dann endlich LTE verfügbar war, wollte ich das natürlich haben.

    Wenn ich den ganzen Mist, der in dem Zusammenhang passierte, zusammengesucht habe, werde ich vielleicht mal einen Artikel darüber schreiben. Eigentlich wollte ich den Mist einfach vergessen, es lohnt nicht, sich darüber zu ärgern.

    Da die Jungs mir aber an den Beutel gegangen sind, werde ich mich wohl oder übel noch einmal damit beschäftigen müssen.

    Christian|PCE

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    Re: Frage zum Fernabsatzgesetz
    Antwort #9 am: 01. Februar 2014, 18:18:58
    Ja, aber es ist offensichtlich dein Versäumen. Die Telekom macht das was ihr vereinbart habt, sie holt sich Geld von dir weil du Leistungen beziehst. Ob du sie nutzt oder nicht, dafür kann die Telekom nix. Du hast es versäumt richtig zu Kündigen, also beschwer dich nicht das andere "dir an den Beutel" gehen.

    ShopNix

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    Re: Frage zum Fernabsatzgesetz
    Antwort #10 am: 01. Februar 2014, 18:25:37
    Einmal sag' ich's jetzt noch: Ich kann keine Leistung beziehen, weil ich alles, was dazu nötig wäre, einschließlich Sim-Karte zurückgegeben habe.

    Und jetzt lass' gut sein.

    Fubu

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    Re: Frage zum Fernabsatzgesetz
    Antwort #11 am: 01. Februar 2014, 18:35:45
    Shopnix,
    es heist ja nicht Umsonst Kündigungsschreiben, wie ich oben geschrieben habe,

    und das solltest Du dir mal am besten selber Durchlesen

    https://hilfe.telekom.de/hsp/cms/content/HSP/de/3378/FAQ/theme-45858617/Kundendaten/theme-45858596/Ihre-Kundendaten/theme-114211769/Kuendigung/faq-114215165

    Sie haben einen Laufzeitvertrag?

    Für Kündigungen per Brief lautet die Anschrift:
    Telekom Deutschland GmbH
    Postfach 30 04 44
    53184 Bonn
    Eine Kündigung per Fax senden Sie bitte an die Nummer 0180 5 33 06 33 (Festnetz 0,14 €/Min., Mobilfunk max. 0,42 €/Min.)

    Meolo

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    Re: Frage zum Fernabsatzgesetz
    Antwort #12 am: 01. Februar 2014, 18:39:08
    Einmal sag' ich's jetzt noch: Ich kann keine Leistung beziehen, weil ich alles, was dazu nötig wäre, einschließlich Sim-Karte zurückgegeben habe.
    Aber du hast nicht explizit gekündigt. Wird Dir auch jeder Anwalt sagen.

    hstreicher

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    Re: Frage zum Fernabsatzgesetz
    Antwort #13 am: 01. Februar 2014, 19:45:41
    Also in der Widerrufsbelehrung  steht

    "oder durch Rücksendung der Ware"

    er hat die Ware zurueckgesandt und damit seinen Widerruf Formgerecht ausgeführt

    aber wie immer
    IANAL

    ShopNix

    • Viel Schreiber
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    Re: Frage zum Fernabsatzgesetz
    Antwort #14 am: 01. Februar 2014, 20:14:00
    Kinnersch, schwätzt Euch nicht den Kopp heiß. Ich hab' den Jungs jetzt einen freundlichen Brief geschrieben und werde Euch auf dem Laufenden halten.
    3 Antworten
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    21. Juli 2010, 05:58:44 von roland 44
    10 Antworten
    5497 Aufrufe
    18. Dezember 2015, 22:33:16 von Herr_Bert