Hallo,
mal genauer lesen. Es gelten dann zwei mal 14 Tage für Widerruf und Rücksendung der Ware, was aus zeitlichen Gründen (Ware zurück, prüfen, Geld zurück usw.) auch mal Probleme machen kann.
Die Gefahr des Untergangs bei der Rücksendung liegt wie bisher beim Verkäufer, also "Paketzettel" ist evtl. gar nicht...
Daß die Ware zurückkommen sollte ist klar, das ist aber ggf. nicht Problem des Kunden und versicherten Versand bzw. mit "Nachweis" darfst du nicht vorschreiben, die Wahl liegt beim Kunden.
Insgesamt gibt es schon mehrere kleine Hürden (wie nicht paketversandfähige Ware, wo gleich vor Vertragsschluß auf die eventuellen Rücksendekosten hingewiesen werden muss) usw.... und das ist technisch teilweise nur mit großem Aufwand zu machen, je nach Shopsystem.