am: 07. Dezember 2009, 11:28:04
Tag Ihr,
hier eine Anmerkung, die ich kurz erwähnen, vielleicht diskutieren möchte.
Für die Rechtssicherheit eines Shops scheint es erforderlich, dass der Kunde in jedem Fall über alle Produkteigenschaften informiert wird. Daher wird empfohlen, sich über die Produktbeschreibungen ausreichend Gedanken zu machen, um keine wichtigen Eigenschaften unerwähnt zu lassen. Ich persönlich weiß zwar nicht genau, wer beurteilen soll was nun relevant ist und was unerwähnt bleiben kann, aber nun gut!
„Legaler Shop“ empfiehlt daher (Stand 07.12.2009) von allen Übersichtsseiten zunächst auf die Produktdetailseiten zu verlinken, also grundsätzlich den „Jetzt kaufen“ – Button ins Nirvana zu schicken. Besondere, eventuell preisrelevante Attribute sind dabei unerheblich.
Nur so sei gewährleistet, dass der Kunde keine Artikel in den Warenkorb legen kann, über deren Eigenschaften er nicht informiert wurde.
Wie handhabt ihr das?
Grüße
oli
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