Antwort #4 am: 05. Dezember 2009, 14:44:07
Ja, aber dann auch mit der Bestätigungs-Email die WRB verschicken. Denn diese Mail gehört noch zum Bestellvorgang.
Packst du die WRB nur in die Warensendung müsste es 1 Monat heissen, weil die WRB dem Kunden dann erst nach Vertragsschluss schriftlich (und nur das zählt) mitgeteilt werden. Es sei denn, du hast in den AGB, dass Vertragsschluss erst mit Auslieferung der Ware erfolgt .... oder sonstige Bedingungen für den Vertragsschluss ...
Lediglich meine unverbindliche Meinung, keine Rechtsberatung. Die Rechtsberatung solltest du dir aber in jedem Fall für deinen Shop bei einem auf Online-Shop-Recht spezialisierten Anwalt holen. Dann weist du genau, was für dich das richtige ist. Denn in Abhängigkeit von dem was dein Shop anbietet und wie, ob du AGB hast oder nicht, ist das durchaus unterschiedlich.