Antwort #62 am: 05. April 2014, 10:06:31
So einfach ist das nicht. Es genügt die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs. Von Erhalt, Form, Mindestinhalt oder Bearbeitbarkeit (erst rectn nicht schnell und einfach) steht da gar nix.
Doch, ist recht einfach. Es geht hier rein um eine Frist. Ob, wann und mit welchem Abschlag die Zahlung zu erfolgen hat steht an anderer Stelle.
Und auch formelle Dinge müssen nicht jedesmal neu durchgekaut werden.
Was Du in der Ecke stehen lassen willst ist mir unklar.
Die nicht zuordenbaren Retouren. Wenn der Kunde nicht in der Lage ist seinen Willen und Wunsch klar und deutlich auszudrücken dann werde ich mich nicht deswegen verrückt machen.
Beispiel: Kunde bestellt 5 Artikel mit Lieferzeit 1 Woche und widerruft nach 2 Tagen einen Artikel davon. Du sagst, dass die Info unvollständig ist, nicht zu bearbeiten und läßt sie liegen. Lieferzeit verstreicht und nun? Ich glaube dass nennt man dann Lieferverzug.
Die Lieferfrist ist wieder ein anderes Thema.
Wenn ich den Kunden aber informieren kann, dann konnte ich die Retoure auch zu ordnen.
Oder Kunde widerruft, Du reagierst wieder nicht. Kunde besteht aber auf Rückzahlung des Kaufpreises.
Da fällt mir ein ist die Rückerstattung des Kaufpreises ab 13.6. unabhängig von der Rücksendung der Ware?
Widerruf - Warenrücksendung - Wareneingang - Warenprüfung - möglicherweise Wertminderung - Auszahlung des Betrags. Wenn ein Element in der Kette fehlt, dann geht es nicht weiter. Wo ist denn da das Problem ?
Du machst Dich doch mehr verrückt als es sein muss.
Viele Grüße, Dirk