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  • Thema: Gesetzesänderungen 13.06.2014

    webald

    • modified Team
    • Beiträge: 2.791
    Re: Gesetzesänderungen 13.06.2014
    Antwort #60 am: 05. April 2014, 09:51:32
    Artikel 13 sagt, dass der Händler mit der Rückzahlung warten darf bisdie Ware eingetroffen bzw. der Nachweis der Rücksendung erbracht ist. Da steht nichts von 14 Tagen nach Erhalt der Ware. Die 14-Tagesfrist zur Rückzahlung bleibt nach meine Auffassung damit ab Widerruf bestehen.

    Aber ich habe noch einen. Was gilt eigentlich bei Widerruf und der Kunde sendet die Ware nicht rechtzeitig zurück? 14 Tage sind ja bekanntermaßen für etliche Kunden ein Problem.

    hstreicher

    • Fördermitglied
    • Beiträge: 281
    Re: Gesetzesänderungen 13.06.2014
    Antwort #61 am: 05. April 2014, 10:03:16
    Der der Kunde die Bedingung für den Widerruf (Rücksendung innerhalb von 14 Tagen) nicht erfüllt hat erlischt der Widerruf :))
    da wird noch viel gestritten werden bis das alles durch ist

    dmun

    • Mitglied
    • Beiträge: 241
    Re: Gesetzesänderungen 13.06.2014
    Antwort #62 am: 05. April 2014, 10:06:31
    So einfach ist das nicht. Es genügt die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs. Von Erhalt, Form, Mindestinhalt oder Bearbeitbarkeit (erst rectn nicht schnell und einfach) steht da gar nix.

    Doch, ist recht einfach. Es geht hier rein um eine Frist. Ob, wann und mit welchem Abschlag die Zahlung zu erfolgen hat steht an anderer Stelle.
    Und auch formelle Dinge müssen nicht jedesmal neu durchgekaut werden.

    Was Du in der Ecke stehen lassen willst ist mir unklar.

    Die nicht zuordenbaren Retouren. Wenn der Kunde nicht in der Lage ist seinen Willen und Wunsch klar und deutlich auszudrücken dann werde ich mich nicht deswegen verrückt machen.

    Beispiel: Kunde bestellt 5 Artikel mit Lieferzeit 1 Woche und widerruft nach 2 Tagen einen Artikel davon. Du sagst, dass die Info unvollständig ist, nicht zu bearbeiten und läßt sie liegen. Lieferzeit verstreicht und nun? Ich glaube dass nennt man dann Lieferverzug.

    Die Lieferfrist ist wieder ein anderes Thema.
    Wenn ich den Kunden aber informieren kann, dann konnte ich die Retoure auch zu ordnen.

    Oder Kunde widerruft, Du reagierst wieder nicht. Kunde besteht aber auf Rückzahlung des Kaufpreises.
    Da fällt mir ein ist die Rückerstattung des Kaufpreises ab 13.6. unabhängig von der Rücksendung der Ware?

    Widerruf - Warenrücksendung - Wareneingang - Warenprüfung - möglicherweise Wertminderung - Auszahlung des Betrags. Wenn ein Element in der Kette fehlt, dann geht es nicht weiter. Wo ist denn da das Problem ?

    Du machst Dich doch mehr verrückt als es sein muss.

    Viele Grüße, Dirk
     
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