Antwort #52 am: 04. April 2014, 18:33:42
Da magst Du recht haben, aber auf der anderen Seite muss man das was an Käszetteln ankommt wieder irgeneinem Auftrag zuordnen. Das neue Recht sieht halt vor, dass der Kunde formal widerrufen MUSS (Rücksendung ist kein Widerruf mehr), es ist aber nicht geregelt wie.
Es wid Kunden geben, die rufen an, andere schreiben eine Email (ohne Angabe von Bestellnummer oder Namen), andere senden die Ware samt Rechnung zurück. Und dann gibt es da noch Deine ausgedruckten Zettel, handschriftlich ausgefüllt, es fehlt die Hälfte oder ist nicht lesbar oder beides.
Nun fängt ein Mitarbeiter an aus dem was er an Daten hat bzw. lesen kann den Auftrag rauszusuchen. Das kostet Zeit, Geld und ist wieder fehleranfällig. Ich sehe so ein Widerrufsformular nicht als Kundenservice, auch wenn man es so verkauft, sondern vielmehr als Prozessoptimierung für den Shopbetreiber (vollständige Daten, Zuordnung zum Auftrag, automatische Lösungen möglich).