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  • Thema: Gesetzesänderungen 13.06.2014

    noRiddle (revilonetz)

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    Re: Gesetzesänderungen 13.06.2014
    Antwort #45 am: 04. April 2014, 15:43:26
    Naja, mag sein, daß man es so machen kann.
    Ich wette aber, daß sich das dann niemand ausdruckt, ausfüllt, einscannt und sendet,
    oder wie soll das dann gehen ?
    Die werden alle einfach mal kurz anrufen oder die Ware kommentarlos zurücksenden.
    Ein einfaches Form mit in eingeloggtem Zustand bereits ausgefüllten Kundendaten ist doch das user-freundlichste was man sich denken kann.
    Kunden merken ja nun mal wenn man sich um sie bemüht und es ihnen leicht macht.

    Oder wie jetzt ?

    Gruß,
    noRiddle

    webald

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    Re: Gesetzesänderungen 13.06.2014
    Antwort #46 am: 04. April 2014, 16:30:41
    Generell wäre ich auch für ein ausfüllbares Widerrufsformular (das läßt sich auch am einfacsten direkt verbuchen), aber ...

    ... das klappt nur zum Teil. Gast-Kunden können sich in Ihre Bestellungen nicht einloggen und damit dieses Formular nicht so nutzen. Ein eingabefeld fü eine Email halte ich für  gefährlich und vermutlich auch unzulässig. D. H. auch Gastkunen sollten Ihre Bestellungen aufrufen und damit auch widerrufen können. Das Könnte z. b. durch Eingabe der Bestellnummer und der PLZ des Kunde als Passwort ermöglicht werden.

    Zum anderen Punkt unterschiedliche Lieferzeiten. GGf. muss man die Lieferzeiten im Warenkorb automatisch, ggf. nach vorgegebenen/konfigurierbaren Regeln anpassen. Ich denek z. B. so in der Art:

    Produkt 1, LZ 4 Tage
    Produkt 2, LZ 3 Wochen
    Produkt 3, LZ 1 Woche

    darus wird im Warenkorb/checkout_confirmation.php dann

    Produkt 1, LZ 1 Woche
    Produkt 3, LZ 1 Woche
    Produkt 2, LZ 3 Wochen

    Oder ein andere Shop hat andere Vorestllungen und faßt alles auf 3 Wochen in einer Sendung zusammen.

    noRiddle (revilonetz)

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    Re: Gesetzesänderungen 13.06.2014
    Antwort #47 am: 04. April 2014, 16:41:32
    Mmhh, die E-Mail-Adresse hat man ja ohnehin, auch von einem Gastkunden, das kann ja nicht rechts-kritisch sein.
    Mein Form können auch Gäste benutzen, es sind lediglich nicht die Kundendaten automatisch eingetragen, wie es bei eingeloggten Kunden mit Kundenkonto ist.

    Deine indirekt ausgedrückte Idee das über's Kundenkonto zu machen, wo man direkt bei der relevanten Bestellung ein Form hätte, finde ich sehr gut.
    Die ganze Kundenkonto-Übersicht sollte ohnehin mal überarbeitet werden (obwohl, mal warten was die 2.0 bringt...).
    Wer Interesse an einer schönen im Kundenkonto implementierten Lösung hat und Entwickler ist sollte sich mal melden. Da könnte man schön was in Gemeinschaftsarbeit machen, oder was meinst du ?

    Gruß,
    noRiddle

    webald

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    Re: Gesetzesänderungen 13.06.2014
    Antwort #48 am: 04. April 2014, 16:57:52
    Meiner Meinung nach kann man die Email aus der Bestellung bei Gastkunden nicht (automatisch) verwenden, da jeder Hanswurst eine Bestellnummer eingeben könnte. Es fehlt so die Verifizierung ob auch tatsächlich der Besteller storniert. Daher Bestellnummer und PLZ (kennt der Kunde und kann er sich merken) zur Verifizierung und dann kann man auch die hinterlegte Email verwenden.

    Eine Eingabe einer Emailadresse in ein Formular zum Widerruf ist fehleranfällig und kann auch mißbraucht werden, wnn der erste Bot das Feld entdeckt hat und munter serienfüllt.

    Das mit dem Kundenkonto dürfte machbar sein, aber nicht mehr für 1.06 sondern nur noch für 2.x, wobei ich bis jetzt nicht sehe, dass sich "optisch", viel geändert hat, Code weiß ich (noch) nicht, aber Grundgerüßt habe ich, da ich bereits mal eine Erweiterung fürs Kundenkonto (Zugriff auf externen Server) erstellt hatte.

    noRiddle (revilonetz)

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    Re: Gesetzesänderungen 13.06.2014
    Antwort #49 am: 04. April 2014, 17:06:00
    Das Form ist natürlich captcha-geschützt, nix Bot.
    Automatisch kann man die Mail-Adresse eines Gastes natürlich nicht nehmen, klar.
    Bei meinem Form trägt der Kunde seinen Namen (evtl. Firma), seine Mail-Adresse, die Bestell- oder Rechnungsnummer (kann ja nur er wissen) und die Artikelnumnmer/-n ein und fertig.
    Mißbrauch ist da ausgeschlossen.

    Bei Implementation im Kundenkonto könnte man das natürlich schöner machen:
    Z.B. Checkboxen bei jeder Bestellung hinter die Artikel für die man einen Widerruf generieren möchte usw..

    Da es für Gäste kein Kundenkonto gibt muß es aber ja eine Alternative geben.
    Daher ist ein allgemeines, nicht ans Kundenkonto gebundene Form wohl besser.

    Naja, jeder wird wieder sein Süppchen kochen, dann soll's so sein.

    Gruß,
    noRiddle

    webald

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    Re: Gesetzesänderungen 13.06.2014
    Antwort #50 am: 04. April 2014, 17:16:08
    Naja, jeder wird wieder sein Süppchen kochen, dann soll's so sein.

    Soweit sind wir doch noch nicht. Lass mich doch erstmal den blöden Fehler bei den Gutscheinen hier finden und dann die Adressdaten mit einem CRM-System synchronisieren (das geht schneller, ist .NET und da fühl ich mich wohler), dann machen wir das mit dem Kundenkonto und dem PHP-CookieFallback.

    fishnet

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    Re: Gesetzesänderungen 13.06.2014
    Antwort #51 am: 04. April 2014, 18:04:22
    Naja, jeder wird wieder sein Süppchen kochen, dann soll's so sein.
    Meine Befürchtung ist eher, über das Ziel hinauszuschießen und Dinge zu proggen die kein Mensch braucht, haben will und rechtlich nicht relevant sind. Wenn es rechtlich nicht Not tut und ich Kunden damit "unnötig" meinen Widerruf aufzwänge... :hust:.. warum sollte ich es dem Kunden noch einfacher machen als "herunterladen, ausdrucken, ausfüllen, mit ins Paket legen".
    Klar, ist Kundenservice, aber irgendwie auf der ... wie soll ich sagen... falschen Seite? Falschen Richtung ?
    Da dürften dann auch ein paar Schnellschüsse dabei sein. So ein Formular ist schneller abgeschickt als ausgedruckt und auf dem Weg zur Post überlegt es sich mancher vielleicht nochmal...

    webald

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    Re: Gesetzesänderungen 13.06.2014
    Antwort #52 am: 04. April 2014, 18:33:42
    Da magst Du recht haben, aber auf der anderen Seite muss man das was an Käszetteln ankommt wieder irgeneinem Auftrag zuordnen. Das neue Recht sieht halt vor, dass der Kunde formal widerrufen MUSS (Rücksendung ist kein Widerruf mehr), es ist aber nicht geregelt wie.

    Es wid Kunden geben, die rufen an, andere schreiben eine Email (ohne Angabe von Bestellnummer oder Namen), andere senden die Ware samt Rechnung zurück. Und dann gibt es da noch Deine ausgedruckten Zettel, handschriftlich ausgefüllt, es fehlt die Hälfte oder ist nicht lesbar oder beides.

    Nun fängt ein Mitarbeiter an aus dem was er an Daten hat bzw. lesen kann den Auftrag rauszusuchen. Das kostet Zeit, Geld und ist wieder fehleranfällig. Ich sehe so ein Widerrufsformular nicht als Kundenservice, auch wenn man es so verkauft, sondern vielmehr als Prozessoptimierung für den Shopbetreiber (vollständige Daten, Zuordnung zum Auftrag, automatische Lösungen möglich).

    noRiddle (revilonetz)

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    Re: Gesetzesänderungen 13.06.2014
    Antwort #53 am: 04. April 2014, 18:56:06
    Exactly.

    dmun

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    Re: Gesetzesänderungen 13.06.2014
    Antwort #54 am: 04. April 2014, 21:02:02
    Hallo,

    Es wid Kunden geben, die rufen an, andere schreiben eine Email (ohne Angabe von Bestellnummer oder Namen), andere senden die Ware samt Rechnung zurück. Und dann gibt es da noch Deine ausgedruckten Zettel, handschriftlich ausgefüllt, es fehlt die Hälfte oder ist nicht lesbar oder beides.

    Mal ketzerisch gefragt: wo ist da das Problem ?
    Wenn der Kunde nicht in der Lage ist seinen Widerruf so zu formulieren und mit den den Informationen zu versehen die benötigt werden um diesen auch schnell und einfach zu bearbeiten, dann bleibt das Ding eben in der Ecke stehen. Fertig.

    Nicht ganz Onlinehandel aber passt doch auch hierzu dieses Urteil aus Bad Cannstadt 16.03.2012, Az.: 12 C 3263/11
    Nachzulesen: http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/von-porto-ueber-bordeaux-nach-bourdeaux-stille-post-fuer-jura-erstsemester/

    oder kurz für die, die keine Zeit haben: wer sich nicht deutlich ausdrückt, der muss mit dem Schaden leben und wenn man als Sachse eine Reise nach Bordeaux telefonisch bucht und am Ende in Porto raus kommt, dann darf man sich nicht wundern und ist zudem noch selbst schuld.

    Viele Grüße, Dirk

    webald

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    Re: Gesetzesänderungen 13.06.2014
    Antwort #55 am: 05. April 2014, 08:01:27
    Mal ketzerisch gefragt: wo ist da das Problem ?
    Wenn der Kunde nicht in der Lage ist seinen Widerruf so zu formulieren und mit den den Informationen zu versehen die benötigt werden um diesen auch schnell und einfach zu bearbeiten, dann bleibt das Ding eben in der Ecke stehen. Fertig.

    So einfach ist das nicht. Es genügt die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs. Von Erhalt, Form, Mindestinhalt oder Bearbeitbarkeit (erst rectn nicht schnell und einfach) steht da gar nix. Wenn Du einen Widerspruch in der Woche hast ist das auch ziemlich egal, bist Du aber im Textilhandel mit Retourenquoten um die 50%, dann willst Du eine automatisierte Lösung.

    Was Du in der Ecke stehen lassen willst ist mir unklar. Die Ware beim Kunden? Die Ware bei Dir? Das kann dich aber auch in Schwierigkeiten bringen. Beispiel: Kunde bestellt 5 Artikel mit Lieferzeit 1 Woche und widerruft nach 2 Tagen einen Artikel davon. Du sagst, dass die Info unvollständig ist, nicht zu bearbeiten und läßt sie liegen. Lieferzeit verstreicht und nun? Ich glaube dass nennt man dann Lieferverzug.

    Oder Kunde widerruft, Du reagierst wieder nicht. Kunde besteht aber auf Rückzahlung des Kaufpreises.

    Da fällt mir ein ist die Rückerstattung des Kaufpreises ab 13.6. unabhängig von der Rücksendung der Ware?

    hstreicher

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    Re: Gesetzesänderungen 13.06.2014
    Antwort #56 am: 05. April 2014, 08:32:05
    Wenn ich es richtig verstanden habe hast du die Zahlung innerhalb von 14 Tage nach Widerruf durch den Kunden zu erstatten,  und der Kunde hat 14 Tage Zeit die Ware nach Widerruf zurueckzusenden ,
    also haengt man das irgendwo in der Luft , alles so schoen praxisnah gestaltet

    golferteddy

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    Re: Gesetzesänderungen 13.06.2014
    Antwort #57 am: 05. April 2014, 08:35:42
    14 Tage nachdem die Ware bei dir eingetroffen ist .... nicht wann der Kunde widersprochen hat.

    webald

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    Re: Gesetzesänderungen 13.06.2014
    Antwort #58 am: 05. April 2014, 08:44:06
    Ich lese das anders. Rücksendung und Rückzahlung sind unabhängig. Beides muss innerhalb 14 Tage nach Widerspruch erfolgen, Heißt im Klartext, wenn ich 14 Tage nach Widerspruch nicht rückzahle, kommt der böse Kunde und schickt mir den Anwalt. Im Gegenzug kann es dem Händler passieren, dass er gezahlt hat und auf Herausgabe der Ware klagen muss.

    Das wird lustig.

    golferteddy

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    Re: Gesetzesänderungen 13.06.2014
    Antwort #59 am: 05. April 2014, 09:12:12
    Suche nach dem Stichwort
    "Zurückbehaltungsrecht" des Händlers

    Gruss
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