Neuigkeiten
  • Die modified eCommerce Shopsoftware ist kostenlos, aber nicht umsonst.
    Spenden
  • Damit wir die modified eCommerce Shopsoftware auch zukünftig kostenlos anbieten können:
    Spenden
  • Thema: Gesetzesänderungen 13.06.2014

    MrsX

    • Fördermitglied
    • Beiträge: 26
    Gesetzesänderungen 13.06.2014
    am: 20. Januar 2014, 11:16:58
    Hallo liebes Forum,

    was ändert sich denn in Bezug auf die im Juni (13.6.2014) greifenden Gesetzesänderungen

    genau bei den Shops.

    Weiß da einer mehr?

    LG Conny

    Linkback: https://www.modified-shop.org/forum/index.php?topic=29014.0

    papiertiger

    • Frisch an Board
    • Beiträge: 92
    Re: Gesetzesänderungen 13.06.2014
    Antwort #1 am: 20. Januar 2014, 11:32:40

    MrsX

    • Fördermitglied
    • Beiträge: 26
    Re: Gesetzesänderungen 13.06.2014
    Antwort #2 am: 20. Januar 2014, 12:37:16
    Hallo Papiertiger,

    vielen dank für den Link. Inwieweit sind denn die Änderungen von der technischen Seite im 1.06 XTC Modified umgesetzt oder wird es da noch Anpassungen geben?

    LG Conny

    MrsX

    • Fördermitglied
    • Beiträge: 26
    Re: Gesetzesänderungen 13.06.2014
    Antwort #3 am: 20. Januar 2014, 13:02:05
    Hallo,

    hab dazu noch diesen Link gefunden: http://www.internetrecht-rostock.de/neu-13-06-2014.htm

    Ehrlich gesagt bin ich jetzt ein wenig überfordert damit, welche der Änderungen
    schon in dem Shop  1.06 schon umgesetzt wurden oder welche noch umgesetzt werden müssten?

    Wer kann mir darüber Auskunft geben?

    LG Conny

    ShopNix

    • Viel Schreiber
    • Beiträge: 1.208
    Re: Gesetzesänderungen 13.06.2014
    Antwort #4 am: 20. Januar 2014, 15:38:48
    Zitat
    welche noch umgesetzt werden müssten

    Du wirst Dich einfach damit abfinden müssen, dass in dieser Hinsicht laufend Änderungen vorgenommen werden müssen.

    Mit einem neuen Gesetz ändert sich nur der grobe Rahmen. Mir scheint der Gesetzgeber ist blöd, faul, oder sieht sich als Arbeitsbeschaffer für möglichst viele Juristen. Zumindest finde ich keine bessere Erklärung dafür, dass die Situation für ehrliche Händler nach einer Gesetzesänderung immer erst einige Jahre und etliche sündhaft teure Prozesse später einigermaßen rechtssicher ist.

    fishnet

    • Fördermitglied
    • Beiträge: 4.821
    • Geschlecht:
    Re: Gesetzesänderungen 13.06.2014
    Antwort #5 am: 15. Februar 2014, 14:43:38

    xxxxxxxxx

    • Fördermitglied
    • Beiträge: 615
    Re: Gesetzesänderungen 13.06.2014
    Antwort #6 am: 15. Februar 2014, 17:36:07
    Zitat
    welche noch umgesetzt werden müssten

    Du wirst Dich einfach damit abfinden müssen, dass in dieser Hinsicht laufend Änderungen vorgenommen werden müssen.


    Ich darf ergänzen: Du wirst Dich damit abfinden müssen, das jede Regelung die auf mehr Spaltung zwischen Käufer und Verkäufer, Bevormundung der Gesellschaft und Beschäftigung der Gerichte hinausläuft, irgendwann Eingang in unser Rechtswesen finden wird.

    divide and rule

    Das EU-Parlament und Verbraucherschützer aber so seltsam still sind, wenn gegen den Willen von 80% der EU Bevölkerung Genmais eingeführt  wird, darauf kann man sich dann seinen Reim machen .....

    xxxxxxxxx

    • Fördermitglied
    • Beiträge: 615
    Re: Gesetzesänderungen 13.06.2014
    Antwort #7 am: 15. Februar 2014, 18:33:48
    Wieso gibt es eigentlich keine Abmahnungen für das Verfassen idiotischer Rechtsvorlagen? Mit anschliessender unehrenhafter Entlassung und Streichung der Pensionsbezüge?

     :lol1:

    WayneTsun

    • Fördermitglied
    • Beiträge: 1.082
    • Geschlecht:
    Re: Gesetzesänderungen 13.06.2014
    Antwort #8 am: 15. Februar 2014, 19:59:18
    @fishnet
    Vielen Dank für die interessanten Links!  :thumbs:

    Beste Grüße,
    Wayne

    golferteddy

    • Schreiberling
    • Beiträge: 404
    • Geschlecht:
    Re: Gesetzesänderungen 13.06.2014
    Antwort #9 am: 17. Februar 2014, 15:27:44

    fishnet

    • Fördermitglied
    • Beiträge: 4.821
    • Geschlecht:
    Re: Gesetzesänderungen 13.06.2014
    Antwort #10 am: 17. Februar 2014, 20:29:12
    Zitat
    Je nach Antwort auf diese Fragen müssen unterschiedliche Textbausteine aus den Gestaltungshinweisen in die Belehrung aufgenommen werden. Damit ergeben sich insgesamt 50 mögliche Widerrufsbelehrungen.
       :lol1:

    Laut IT Rechts Kanzlei wird es richtig lustig, sobald verschiedene Versandsituationen gemischt auftreten.

    - Kunde bestellt Paket und Palettenware (Waschmittel und Waschmaschine)
    - Kunde bestellt Ware die gemeinsam versendet wird sowie Ware die in mehreren Paketen kommt
    ... das sind dann Situationen die kaum gelöst werden können, es sei denn man schreibt eine grottenlange Widerrufsbelehrung, die jede nur denkbare Situation abfängt und sich somit vom amtlichen Muster entfernt.  :-!

    Spritzpistole

    • Fördermitglied
    • Beiträge: 816
    Re: Gesetzesänderungen 13.06.2014
    Antwort #11 am: 18. Februar 2014, 11:13:33
    Hallo zusammen,

    ich muss erneut gestehen, dass sowohl der europäische als auch der deutsche Gesetzgeber mal wieder ganze Arbeit geleistet haben. Einige Punkte hat man zwar verbessert aber insbesondere bei wichtigen Informationspflichten, allen voran der Lieferzeit, lässt man mit schwammigen Gesetzesbegründungen und unterschiedlichen Übersetzungen Abmahnpotetial entstehen, was meines Erachten vermeidbar ist.

    Ich merke das in der täglichen Beratungspraxis immer wieder, die Unsicherheit auf Seiten der Shop-Betreiber ist da und man kann als Rechtsanwalt ohne klare Gesetzesvorgaben auch erstmal nur einen "möglichst" sicheren Weg empfehlen. 100% Schutz ist leider nicht möglich. Schade, weil es sicher wieder schwarze Schafe aus unserer Branche auf den Plan ruft. :(

    Gruß,
    Thomas
    Sämtliche meiner Beiträge und Hinweise zu rechtlichen Themen, erfolgen ausschließlich zur allgemeinen Information und nicht zur Rechtsberatung. Zur Lösung konkreter Rechtsfragen wenden Sie sich bitte an die dafür zugelassenen Berufsträger.

    joegli

    • Neu im Forum
    • Beiträge: 44
    Re: Gesetzesänderungen 13.06.2014
    Antwort #12 am: 19. Februar 2014, 02:01:57
    Zitat
    aber insbesondere bei wichtigen Informationspflichten, allen voran der Lieferzeit, lässt man mit schwammigen Gesetzesbegründungen und unterschiedlichen Übersetzungen Abmahnpotetial entstehen, was meines Erachten vermeidbar ist.

    Bedeutet die Formulierung des Artikel 246 a § 1 Nr. 7 EGBGB " ...folgende Informationen zur Verfügung zu
    stellen: ...den Termin, bis zu dem der Unternehmer die Waren liefern oder die Dienstleistung erbringen muss" nicht eideutig, daß ein Datum bis zu dem die Ware beim Kunden sein wird, anzugeben ist, also z.B. Bei Bezahlung bis ... Lieferung bis Freitag, den 13....?

    Grüsse
    Jörg

    Eichenhorn

    • Fördermitglied
    • Beiträge: 503
    Re: Gesetzesänderungen 13.06.2014
    Antwort #13 am: 19. Februar 2014, 07:42:00
    Bedeutet die Formulierung des Artikel 246 a § 1 Nr. 7 EGBGB " ...folgende Informationen zur Verfügung zu
    stellen: ...den Termin, bis zu dem der Unternehmer die Waren liefern oder die Dienstleistung erbringen muss" nicht eideutig, daß ein Datum bis zu dem die Ware beim Kunden sein wird, anzugeben ist, also z.B. Bei Bezahlung bis ... Lieferung bis Freitag, den 13....?

    Das weden die Gerichte klären.

    Problematisch an der Richtlinie ist, dass die deutsche Formulierung "Termin" von beispielsweise der englischen Formulierung abweicht "time by which...". Siehe PDF der Richtlinie S. 11 unten rechts.

    Die Verbraucherrichtlinie
    auf Englisch: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2011:304:0064:0088:en:PDF
    auf Deutsch: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2011:304:0064:0088:de:PDF
    auf Französisch: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2011:304:0064:0088:fr:PDF
    auf Spanisch: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2011:304:0064:0088:es:PDF

    Französisch und Spanisch verwenden auch "Termin", d.h. "date" und "fecha". Wie es bei den weiteren Sprachen ist, weiß ich nicht.

    joegli

    • Neu im Forum
    • Beiträge: 44
    Re: Gesetzesänderungen 13.06.2014
    Antwort #14 am: 20. Februar 2014, 03:54:15
    Zitat
    Das weden die Gerichte klären.
    Aber werden die deutschen Instanzgerichte sich nicht einfach am Text der deutschen Gesetzesfassung orientieren?
    Die Abmahnwarscheinlichkeit scheint mir extrem hoch, wäre es da nicht sinnvoll von vornherein eine "Terminangabe" einzubauen, zumal die  Großen (E**Y, A****N etc) das ja schon jetzt implementiert haben?
    20 Antworten
    12538 Aufrufe
    22. Mai 2014, 16:41:02 von Aladin
    15 Antworten
    9493 Aufrufe
    16. Juli 2014, 15:08:06 von Tomcraft