Antwort #2 am: 17. Januar 2014, 09:54:54
Hey Nico,
das habe ich gerade von der Bank erhalten:
Wir möchten darauf hinweisen, dass die Mitteilung vom Donnerstag den 09.01.2014 von der Europäischen Kommission, die Umstellungsfrist für SEPA bis zum 01.08.2014 zu verlängern, lediglich ein Vorschlag ist und dieser weder im EU Parlament noch auf nationaler Ebene entsprechend beschlossen wurde.
Dieser Vorschlag muss also erst noch vom Europäischen Parlament verabschiedet werden und in ein nationales Gesetz gegossen werden. Es ist unwahrscheinlich, dass dieser bürokratische Prozess bis zum 01.02.2014 abgeschlossen ist.
Stellen Sie sich daher weiterhin auf den 01.02.2014 als Umstellungstermin ein und setzen Ihre Umstellungsaktivitäten zum 01. Februar fort, da es dazu im Moment KEINE Alternative gibt! Die Bundesbank wird ohne neue gesetzliche Regelung wie beschlossen nur SEPA-konforme PAIN XML files annehmen und verarbeiten. DTAs funktionieren damit (zunächst) nicht mehr.
Ansonsten, ja, ich habe Erfahrungen mit Deinen Fragen....
Wenn Du Waren 6 Dienstleistungen im Internet verkaufst, dann kannst Du Deine Gläubiger-ID und die Mandats-ID nach dem Kauf auf der Check-Out Page anzeigen oder per Email mit der Rechnung/Kaufbestätigung versenden.
Dein Kunde muss nichts unterschreiben, wenn Deine Bank nicht darauf bestehen sollte. Du kannst mit dem Häkchen-Mandat wie gehabt weiter machen.