Antwort #6 am: 17. Januar 2014, 13:39:01
Probiere es mal selber unter https://sample.pay4.net/ aus.
Das tat ich bereits, sonst hätte ich das Statement nicht abgegeben.
Ich finde es greulich und bezweifele, daß es von vielen Kunden angenommen wird.
Ich frage mich auch wie, leugnet jemand, daß es sich um seine Unterschrift handelt, festgestellt werden soll, ob es denn seine ist.
Im analogen Bereich gibt es, sollte es zur Juristerei kommen, Graphologen die nachweisen können ob es sich um die Unterschrift desjenigen handelt oder nicht.
Auch wurden jahrzehntelang von jedem Laien der in irgendeinem Verkauf tätig war Unterschriftenzüge verglichen wenn Kunden mit Karten bezahlt haben.
Die Krakelschrift die mit der Maus entsteht dürfte dem nicht genüge tun.
Ist das ganze mit der Mausunterschrift nicht eher eine Krücke, eine Notlösung weil die Bürokraten und Juristen mal wieder nichts hinbekommen und es schon langsam Richtung "Schild"-burg geht ?
Gruß,
noRiddle