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  • Thema: Onlineshop ist weg

    cayuco

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    Re: Onlineshop ist weg
    Antwort #15 am: 01. Januar 2014, 19:38:03
    Hallo Monchichi, ja wie bereits erwähnt - Widerrufsrecht muss in die AGB und nochmals separat erwähnt werden, allerdings kann man sich auch - wie Du - das Rückgaberecht nutzen - aber nur eins von beiden. Möglicherweise wirst du um die annahme von unfreien Sendungen nicht umher kommen. Datenschutzerklärung fehlt nach meiner Ansicht ebenfalls als separater Punkt.
    Dann müsste noch in den AGB "Zustandekommen des Vertrags" erläutert werden.
    Ich glaube "Copyright" gehört eher ins Impressum.
    Abnahmeverzug, Gewährleistung, Eigentumsvorbehalt, Haftungsbeschränkung u.v.a. fehlen nach meiner Auffassung.

    Würde Dir aber unbedingt Janowlaw oder den Händlerbund ans Herz legen, ansonsten wirst Du schneller wegegemahnt, als du durchstartest. Bleib bis zur Fertigstellung lieber offline oder mach auf der Startseite ne Anmerkung, wie "Shop im Aufbau, aktuell kein Verkauf" o.ä.

    Das sind alles meine persönlichen Meinungen - keine Rechtsberatung.

    papiertiger

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    Re: Onlineshop ist weg
    Antwort #16 am: 02. Januar 2014, 08:26:49
    Hallo Monchichi, ja wie bereits erwähnt - Widerrufsrecht muss in die AGB und nochmals separat erwähnt werden, allerdings kann man sich auch - wie Du - das Rückgaberecht nutzen - aber nur eins von beiden.
    Abgesehen davon, dass AGB nicht erforderlich sind, muss (auch wenn vorhanden) die WRB nicht in die AGB.
    Das Einzige, was gesondert vereinbart werden muss, ist die 40,-- EUR-Klausel, wenn sie denn angewendet wird.

    Möglicherweise wirst du um die annahme von unfreien Sendungen nicht umher kommen. Datenschutzerklärung fehlt nach meiner Ansicht ebenfalls als separater Punkt.
    Kommt man auch nicht.
    Datenschutz muss beachtet werden.

    Dann müsste noch in den AGB "Zustandekommen des Vertrags" erläutert werden.
    Zustandekommen des Vertrages, Kerrekturmöglichkeiten etc. sind Informationspflichten, auf die hingewiesen werden muss.
    Wenn die Informationspflichten eingehalten werden, braucht man keine ellenlangen AGB.

    Abnahmeverzug, Gewährleistung, Eigentumsvorbehalt, Haftungsbeschränkung u.v.a. fehlen nach meiner Auffassung.
    Sind unnötig, weil alles im BGB geregelt ist.

    Würde Dir aber unbedingt Janowlaw oder den Händlerbund ans Herz legen, ansonsten wirst Du schneller wegegemahnt, als du durchstartest.
    Lieber nicht. Reine Mandantenakquise.
    Beachte die Informationspflichten und dann sparst Du Dir das Geld für so einen "Service".

    Bleib bis zur Fertigstellung lieber offline oder mach auf der Startseite ne Anmerkung, wie "Shop im Aufbau, aktuell kein Verkauf" o.ä.
    Würde ich auch vorschlagen.

    Zum Thema Kleinunternehmer:
    Du bist mit Deinen Artikeln mit Sicherheit nicht "steuerbefreit", wie es im Impressum zu lesen ist.
    Ebenso stimmt die Preisauszeichnung bei den Produkten gem. PAngV nicht.
    Demnach muss angegeben werden, ob es sich bei den Preisen um Preise incl., oder excl. MwSt handelt.
    Die Angabe fehlt bei Dir. Die MWSt ist natürlich im Preis enthalten. Sie wird beim KU nur nicht ausgewiesen.
    Zum Thema "Shopumstellung für Kleinunternehmer" gibt es hier einen Thread. Bemühe mal die Suche.

    Das sind alles meine persönlichen Meinungen - keine Rechtsberatung.
    Schließe mich an.

    Ich glaube, wenn Du noch alles bis zum 05. auf die Reihe bringen willst, musst Du noch einige Nachtschichten einlegen.

    Monchichi

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    Re: Onlineshop ist weg
    Antwort #17 am: 02. Januar 2014, 10:29:11
    Ich danke Euch ganz herzlich.
    Wie geschrieben, habe ich die AGB damals nur auf die schnelle reingesetzt um zu schauen ob auch der Link passt. Aber letzt Nacht habe ich die AGB überarbeitet und ihnen den letzten Schliff verpasst. Nun dürfte alles passen. Es wurden die AGB mit http://www.agb.de erstellt und zusätzlich habe ich mir meine Liste zur Hand genommen welche mir mein Anwalt gegeben hat (mit allen Infos rund um die AGB`s).

    Und in den frühen Morgenstunden wurden dann auch Datenschutz, Widerrufsrecht etc. gut sichtbar eingefügt.

    papiertiger doch ich habe mich beim Finanzamt von der Umsatzsteuer befreien lassen. Denn ich erwarte im ersten Jahr keine Einnahmen welche die Grenze sprengen werden. Und meine Nebentätigkeit als Dozentin ist eh umsatzsteuerfrei.

    LG,
    Kirsten

    papiertiger

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    Re: Onlineshop ist weg
    Antwort #18 am: 02. Januar 2014, 10:45:34
    papiertiger doch ich habe mich beim Finanzamt von der Umsatzsteuer befreien lassen. Denn ich erwarte im ersten Jahr keine Einnahmen welche die Grenze sprengen werden. Und meine Nebentätigkeit als Dozentin ist eh umsatzsteuerfrei.
    Trifft das denn auf Dich bzgl. Deiner Onlinetätigkeit zu?
    http://www.brd.nrw.de/wirtschaft/handel_handwerk_gewerbe/Umsatzsteuerbefreiungen13171.html
    Ich glaube nicht.

    Wie gesagt: Der Kleinunternehmer ist nicht von der Umsatzsteuer befreit. Er weist sie nur nicht aus.
    Auch wenn Du im  ersten Jahr unter der Umsatzgrenze bleibst.
    Als Kleinunternehmer braucht man sich auch nicht befreien zu lassen, oder es irgendwie/irgendwo beantragen.
    Man weist einfach nur keine USt aus und das war´s dann.

    Deine Nebentätigkeit als Dozentin hat nichts mit Deiner Tätigkeit als Onlinehändler zu tun. (Wg. Umsatzsteuerfreiheit)
    Lies auch mal hier nach, was umsatzsteuerfrei ist:
    http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__4.html
    Ich glaube, da trifft nichts von auf Dich zu.

    Monchichi

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    Re: Onlineshop ist weg
    Antwort #19 am: 02. Januar 2014, 13:53:03
    Nicht die Tätigkeit alleine ist ausschlaggebend.
    Ich habe im Dezember mit einem Anwalt, einem Steuerfachmann und einem Unternehmensberater gesprochen. Und ich habe ein Seminar besucht in welchem es auch darum ging was ist erlaubt, was verboten in einem Online-Shop. Und auch da haben wir über die Kleinunternehmer / Umsatzsteuerbefreiung gesprochen.

    Nicht anmelden ist nicht ganz richtig.
    Entweder wartet man nach Gewerbeanmeldung darauf das sich das Finanzamt meldet oder man geht direkt dorthin. Was ich gemacht habe. Dort muss ein Formular ausgefüllt werden und muss man sich dann entscheiden ob befreiunen lassen oder eben nicht.
    Was ausschlaggebend ist sind die zu erwartenen Einnahmen. Da ich aber, wie schon geschrieben, das erste Jahr nicht über die Grenze kommen werde, bin ich für 2014 befreit. Natürlich nur wenn ich die Grenze nicht überschreite. Für 2015 rechne ich allerdings damit das ich von der Umsatzsteuerbefreiung keinen Gebrauch mehr machen darf. Aber das werde ich Ende des Jahres sehen  :-)

    Modulfux

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    Re: Onlineshop ist weg
    Antwort #20 am: 02. Januar 2014, 14:08:33
    Wenn ich ehrlich bin, frage ich mich sowieso immer, wieso viele gern von der KU-Regelung Gebrauch machen.

    Die MwSt ist doch letztendlich ein durchlaufender Posten.

    Gruß
    Ronny

    Monchichi

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    Re: Onlineshop ist weg
    Antwort #21 am: 02. Januar 2014, 14:17:27
    Für Unternehmer ja, aber nicht für den Endkunden  :-)
    Für mich stellte sich die Frage ob Befreiung oder nicht als ich mal durchgerechnet habe was die Kunden (Endverbraucher) zahlen müssen mit der nervigen MwSt. Und da ich ja Kunsthandwerk anbiete wird sicherlich niemand bereit sein den "Aufschlag" von 19% zu zahlen.

    Wie ich das nächstes Jahr machen werde, ohne das mir Kunden abspringen, muss ich mir noch überlegen.

    papiertiger

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    Re: Onlineshop ist weg
    Antwort #22 am: 02. Januar 2014, 14:42:25
    Nicht anmelden ist nicht ganz richtig.
    Entweder wartet man nach Gewerbeanmeldung darauf das sich das Finanzamt meldet oder man geht direkt dorthin. Was ich gemacht habe. Dort muss ein Formular ausgefüllt werden und muss man sich dann entscheiden ob befreiunen lassen oder eben nicht.
    Es gibt keine Befreiung.
    Wenn Du Deinen Onlinehandel anmeldest wird in dem Formular gefragt, ob Du die Reglung nach §19 UStG anwenden willst.
    Wenn Du dort einen Haken machst, nimmst Du diese Regleung in Anspruch und mehr nicht.
    Es ist keine Befreiung, sondern nur eine Vereinfachung.

    Du musst genau so, wie jeder andere Unternehmer auch, eine USt-Erklärung abgeben und auch z.B. die eBuy, Amazon- und AdWords-Rechnungen versteuern. Stichwort: Innergemeinschaftlicher Erwerb.
    Der "normale" Unternehmer holt sich diese USt als "geleistete Vorauszahlung" im gleichen Moment wieder.
    Das kann der Kleinunternehmer eben nicht. Der ist in dieser Beziehung ein wenig benachteiligt.

    Wenn Du befreit wärst, müsstest Du diese Steuer ja nicht zahlen.

    papiertiger

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    Re: Onlineshop ist weg
    Antwort #23 am: 02. Januar 2014, 14:48:43
    Wenn ich ehrlich bin, frage ich mich sowieso immer, wieso viele gern von der KU-Regelung Gebrauch machen.
    Es kommt eben drauf an.
    Wenn z.B. alles abgeschrieben ist und auch keine größeren Anschaffungen zu erwarten sind, bei denen man die Vorsteuer ziehen kann, macht es durchaus Sinn.
    Wenn ich einen Artikel für 5,--EUR netto einkaufe, kann ich darauf 0,95 EUR als Vorsteuer abziehen.
    Verkaufe ich den gleichen Artikel für z.B. 15,-- EUR weiter, muss ich darauf 2,85 EUR an das Finanzamt abführen.
    Man macht also 1,90 EUR "Verlust" an einem Artikel.

    Vorausgesetzt natürlich, man bleibt unter den 17.500,-- EUR Umsatz.
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