Gerichtsurteil: Fehlende Datenschutzerklärung ist wettbewerbswidrig – doppeltes Haftungsrisiko für DienstleisterMangelhafte Datenschutzerklärungen können eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung auslösen. Das hat das Oberlandesgericht Hamburg Ende Juni geurteilt. Eine Entscheidung, die auch für Freiberufler und Selbständige Konsequenzen hat.Quelle und Verweis zum kompletten Artikel: exali.de Infobase
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