Ich möchte eine aktuelle Warnung der IT-Recht-Kanzlei an deren Mandanten an euch weitergeben. Sie lautet: Es darf keine Email-Adresse von Kunden an Dritte (hier DHL und GLS) weitergegeben werden, ohne zuvor die ausdrückliche Einwilligung dieser Kunden eingeholt zu haben!
Kurze Erläuterung: DHL (und scheinbar auch GLS, die anderen offensichtlich - noch - nicht) bietet auf ihren diversen Plattformen ja an, Benachrichtigungs-Emails an die Empfänger von Sendungen zu schicken und fragen dann die Email-Adressen ab. Anschließend werden von DHL Emails mit diesem Wortlaut an die Paketempfänger geschickt:
"Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, die für Sie bestimmte Sendung xxxxx wurde an DHL übergeben und wird voraussichtlich am xx.xx.2013 zugestellt. Weitere Informationen über den Sendungsstatus stehen Ihnen durch die direkte Statusabfrage über den folgenden Link zur Verfügung --> Link zum Online-Tracking."
Es folgen nun folgende 2 Anweisungen des Anwaltsbüros:
1. Aufnahme einer DHL-Klausel in die Datenschutzerklärung und - Achtung, jetzt kommts:
2. Integration einer Opt-In Checkbox (= Kunde MUSS eigenhändig anhaken) in den Checkout, um die Zustimmung des Kunden zur Weitergabe seiner Email-Adresse zu erlangen.
Spätestens beim Lesen von Punkt 2 sollte allen klar sein: Lasst die Finger davon, Sendungsstatus-Emails von DHL/GLS an eure Kunden schicken zu lassen. Macht das selbst, über ein Trackingtool, dann gibt es kein Problem damit.
Greets,
Chris
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