Antwort #12 am: 28. August 2013, 16:36:39
Rechtliches Problem bezüglich Frankreich.
Wenn dein Shop auf FRANKREICH ausgerichtet ist, was er ist, wegen Sprache,
mußt du auch bestimmte französische Regeln einhalten.
Siehe z.B. hier
http://www.shopbetreiber-blog.de/2011/10/27/strafe-impressum-frankreich/Dort heißt es z.B.
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Folgende Informationen sind in Frankreich – anders als in Deutschland – Pflichtangaben:
Höhe des Kapitals für im Handelsregister eingetragene Unternehmen
Identität des Internetprovider (“hébergeur”) mit Adresse und Telefonnummer
Name der für den Inhalt des Shops verantwortlichen Person (“directeur de la publication”)
Dafür muss in Frankreich kein Vertretungsberechtigter angegeben werden, wenn der Shop von einer juristischen Person betrieben wird.
Wer sich als deutscher Händler mit seinem Shop nach Frankreich ausrichtet, muss diese Vorgaben erfüllen, sonst drohen ihm die oben genannten Sanktionen.
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