Antwort #50 am: 06. Januar 2014, 00:08:45
@manne35 + @all
Zitat sepadeutschland.de
Zitat
Das Regelwerk für die SEPA-Basis-Lastschrift bietet ab November 2012 die Option, im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren die Vorlagefrist von Lastschrifteinzügen bei dem Zahlungsdienstleister des Zahlers (Zahlstelle) auf einen Geschäftstag zu verkürzen.
Das stimmt. Nach Vereinbarung mit dem Kunden lässt sich eine Benachrichtigungsfrist auch verkürzen (wer wird schon eine längere Frist mit dem Kunden vereinbaren wollen...). Denkbar ist sowas auch in den eigenen AGBs unterzubringen, die der Kunde akzeptiert und einsehen kann.
Aber bitte immer dran denken: Der Vorlauf bezügl. Lastschrifteinreichung bei der Bank und Fälligkeitstag der Lastschrift (Zahltag) ist abhängig vom gewählten Lastschrifttyp (Basis-Lastschrift CORE mit 5 bzw. 2 Tagen Vorlauf (abhängig von der Sequenz, ob Erst- oder Folgelastschrift und Vorgaben der Bank (vielleicht will diese ja 6 bzw. 3 Tage Vorlauf haben....)) oder COR1-Basislastschrift mit 1 Tagen Vorlauf (oder auch 2, wenn die Bank einen zusätzlichen benötigt) (unabhängig von der Sequenz)).
COR1-Lastschriften werden erst ab SEPA-Spezifikation 2.7 unterstützt (gültig ab Nov. 2013) und die Bank muss es ebenso anbieten. Also nachfragen. Und der XML-Satz muss dementsprechend auch die Kennzeichnung als COR1-Lastschrift beinhalten (versteht sich).
Als Tage sind hier übrigens sog. TARGET-Tage zugrunde gelegt. Dementsprechend ist auch z. B. ein 24. Dezember ein angerechneter Vorlauftag!