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  • Thema: Bewertungsaufforderung per Mail ist Werbung

    fishnet

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    Re: Bewertungsaufforderung per Mail ist Werbung
    Antwort #15 am: 15. August 2013, 15:33:13
    Zitat
    Die IT-Recht Kanzlei weist darauf hin, dass auch schon die bloße Bitte an den Kunden, eine positive Bewertung zu einem erfolgreich abgewickelten Geschäft abzugeben, im rechtlichen Sinne „Werbung“ darstellt.

    Von einem Zeitpunkt des Versandes oder einem Zusammenhang mit anderen Mails steht hier nichts.

    noRiddle (revilonetz)

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    Re: Bewertungsaufforderung per Mail ist Werbung
    Antwort #16 am: 15. August 2013, 15:46:32
    und davon
    "...Bitte an den Kunden, eine positive Bewertung zu einem erfolgreich abgewickelten Geschäft abzugeben..."
    rede ich nicht.

    Deshalb sagte ich ja
    "Sollte das ganze von Formulierungsfeinheiten abhängen, gerne:"

    Eine Bitte um eine positive Bewertung ist ohnehin krank.
    Dem Kunden jedoch allgemein mitzuteilen, daß und wo er bewerten kann
    - ich sagte ja ausdrücklich in meiner Argumentation, daß er auch negativ bewerten kann -
    verbietet mir niemand.

    Gruß,
    noRiddle

    golferteddy

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    Re: Bewertungsaufforderung per Mail ist Werbung
    Antwort #17 am: 15. August 2013, 15:53:33
    @fishnet

    Zitat
    Von einem Zeitpunkt des Versandes oder einem Zusammenhang mit anderen Mails steht hier nichts.

    Das geht aber aus dem Mail, das abgemahnt wurde hervor

    Zitat
    Guten Tag, (…),

    vor wenigen Tagen konnten wir Ihre Bestellung (…) ausliefern, für die wir Ihnen auf diesem Wege noch einmal herzlich danken. Selbstverständlich hoffen wir, dass Sie mit unserer Leistung zufrieden sind.

    Vor wenigen Tagen konnten wir ausliefern .... Die Ware ist also schon beim Kunden

    Auch ist die Frage nach Bitte um eine POSSITIVE Bewertung
    im abgemahnten Mail heißt es ....

    Zitat
    Wenn wir Sie zu Ihrer Zufriedenheit beliefern konnten, bitten wir Sie, eine positive Bewertung für uns abzugeben. (…)

    In dem Aufsatz heißt es
    Die IT-Recht Kanzlei weist darauf hin, dass auch schon die bloße Bitte an den Kunden, eine positive Bewertung zu einem erfolgreich abgewickelten Geschäft abzugeben, im rechtlichen Sinne „Werbung“ darstellt. Denn unter den Begriff der „Werbung“ fällt im Grunde jede Maßnahme, die der Absatzförderung dient.

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass wenn ich mit dem Versandavis meinen Kunden neutral frage ob er zufrieden war das als Werbung gesehen werden kann.
    .

               
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