Antwort #16 am: 15. August 2013, 15:46:32
und davon
"...Bitte an den Kunden, eine positive Bewertung zu einem erfolgreich abgewickelten Geschäft abzugeben..."
rede ich nicht.
Deshalb sagte ich ja
"Sollte das ganze von Formulierungsfeinheiten abhängen, gerne:"
Eine Bitte um eine positive Bewertung ist ohnehin krank.
Dem Kunden jedoch allgemein mitzuteilen, daß und wo er bewerten kann
- ich sagte ja ausdrücklich in meiner Argumentation, daß er auch negativ bewerten kann -
verbietet mir niemand.
Gruß,
noRiddle