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  • Thema: Nichtzahler outen!?

    Meppi

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    Nichtzahler outen!?
    am: 23. Juli 2013, 11:34:20
    Hallo,

    ich habe einen nichtzahlenden Kunden (über 300 €), obwohl die Boni ok war. Mahnungen, Inkasso ohne Erfolg. Anzeige erstatte ich diese Woche.

    Jetzt habe ich aber sein FB Profil gefunden in der er regelmäßig Bilder von seinem Hobby postet (Artikel für dieses Hobby hat er bei mir gekauft, ähm gekauft kann man es ja nicht nennen, das setzt ja auch eine Bezahlung voraus, nennen wir es bestellt und nicht bezahlt).

    Es juckt mich in den Fingern diese Bilder zu kommentieren ala "Geklaut bei www.meinshop.de" oder "Finanziert durch nichtbezahlte Rechnung bei www....."

    Vermutlich darf ich das nicht bekomme eine höhere Strafe als er!?

    Lg Meppi

    Linkback: https://www.modified-shop.org/forum/index.php?topic=27058.0

    Meppi

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    Re: Nichtzahler outen!?
    Antwort #1 am: 23. Juli 2013, 11:40:16
    ....auf dem einen Bild sieht man sogar meine nicht bezahlten Artikel.....da krieg ich Hals!!!

    alkim media

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    Re: Nichtzahler outen!?
    Antwort #2 am: 23. Juli 2013, 11:42:15
    solche Kommentare sollte man unterlassen :)

    jannemann

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    Re: Nichtzahler outen!?
    Antwort #3 am: 23. Juli 2013, 15:11:48
    Hallo Meppi,

    lass die Finger von solchen Aktionen (nur meine Meinung, keine Rechtsberatung!).
    Ich kann deinen Ärger und die Wut verstehen. Wer im Onlinehandel tätig ist, sollte sich dieser Gefahr bewusst sein.

    Schöne Grüße,
    Jan

    cayuco

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    Re: Nichtzahler outen!?
    Antwort #4 am: 23. Juli 2013, 15:30:19
    Hallo Meppi,
    kann mich dem nur anschliessen. Täter geniessen Schutz der Person - Opfer nicht. Sammel alles und geh zur Polizei sowie zu einem Anwalt. Kann sein, dass die Polizei sonst alles einstellt, weil der Täter nicht - trotz Infos - "festgestellt werden konnte". (Keine Rechtsberatung - nur eigene Erfahrung).

    Danach denke über Deine Zahlungsweisen nach.

    Meppi

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    Re: Nichtzahler outen!?
    Antwort #5 am: 23. Juli 2013, 22:54:48
    Ich hätte vorher in sein FB Profil schauen sollen. Dort hat er plötzlich ein ganz anderes Geburtsdatum. Mit diesen anderen Geburtsdatum hat er plötzlich eine grottenschlechte Boni und knapp 20.000 Euro Schulden.

    Mir unerklärlich wieso man mit falschem Geburtsdatum eine positive Boni haben kann un vorallem wie die Person da überhaupt bekannt sein kann!?

    Morgen geht es das alles an die Polizei. Schließt die Staatsanwaltschaft bei so einem offensichtlichen Betrug den Fall lege ich Einspruch ein. Klaut man im Supermarkt Kaugummi für 90 Cent kommt die Polizei und wird von mir aus eingestellt, aber bei insgesamt über 20.000 Euro soll dem nichts passieren?

    PS: Der Typ ist selber selbstständig....

    Ladiva

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    Re: Nichtzahler outen!?
    Antwort #6 am: 23. Juli 2013, 23:59:18
    Das was du da schreibst ist Betrug von deinem Kunden, anscheined sogar mit Vorsatz - das wird bestimmt nicht einfach eingestellt.
    Mit hat mal jemand gesagt emotionen gehören nicht in den Handel. Sammel lieber Beweise und überlasse das Austeilen den Behörden.

    OleRhein

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    Re: Nichtzahler outen!?
    Antwort #7 am: 24. Juli 2013, 00:25:24
    Etwas zu bestellen bzw. zu kaufen, wenn man weiß, dass man das voraussichtlich nicht bezahlen kann, nennt sich wohl Eingehungsbetrug.

    Ist übrigens selbst bei einer Insolvenz nicht von der Restschuldbefreiung erledigt.

    Also diesen Strafantrag stellen.

    Tȟatȟáŋka Íyotake

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    Re: Nichtzahler outen!?
    Antwort #8 am: 24. Juli 2013, 00:27:51
    Blöde Frage, aber warum soll ich "Kauf auf Rechnung" anbieten?

    Wenn ich durch die, die eh nicht zahlen können, jedesmal auf die Schnauze fliege und bei denen am Ende immer draufzahle?

    Für Meppi tut es mir leid, aber für die, die es jetzt erst lesen, bietet Kauf auf Rechnung einfach nicht an.

    Grüße,

    cayuco

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    Re: Nichtzahler outen!?
    Antwort #9 am: 24. Juli 2013, 07:48:41
    Zitat
    Mir unerklärlich wieso man mit falschem Geburtsdatum eine positive Boni haben kann un vorallem wie die Person da überhaupt bekannt sein kann!?
    Weil es für die Person, nach der gefragt wurde keinen Eintrag gibt. Man kann heutzutage keinen Kauf auf Rechnung anbieten. Die Person muss nicht bekannt sein - es genügt, dass es keinen Eintrag gibt.
    Aber das kann doch bekannt sein. Der Händlerbund hat vor kurzem einen Bericht darüber veröffentlicht - guggstdu: https://www.haendlerbund.de/test/finish/1-hinweisblaetter/128-betrugserkennung-im-online-shop-eine-studie

    Insolvenzen ziehen sich durch das ganze Land, ob Privat, Gewerbe oder Gemeinden... - nicht immer selbst verschuldet. Hatte gerade so einen Fall mit dem grünen Handy-Anbieter. Handy verloren. Kostenpflichtige Flats deaktiviert. Rechnungen kamen trotzdem, weil sich die Flats immer - wie von Geisterhand aktivierten. Sofort Meldung an Schufa und Inkasso. So schnell kann es gehen. Mal sehen, was mein Anwalt erreicht.

    Meppi

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    Re: Nichtzahler outen!?
    Antwort #10 am: 24. Juli 2013, 09:18:59
    Leute ihr seht das falsch. Ich biete seit 9 Jahren den Kauf auf Rechnung an.

    Klar gibt es immer ein paar Leute die Ärger machen. Aber die Mehreinnahmen durch das anbieten der Zahlart Rechnung, überwiegen die Verluste deutlich. Man muss halt nur sorgfältig aussortieren, die Guten von den bösen trennen. Und genau hier ist der Fehler passiert. Gibt jemand falsche Daten an, wie hier das Geburtsdatum, dann erscheint, die Meldung, daß zwar die Anschrift bekannt ist, aber die Person nicht. In so einem Fall liefere ich nicht auf Rechnung. Hier ist aber die Person bekannt gewesen (mit falschen Geburtsdatum) und das darf nicht sein und erlebe ich in 9 Jahren zum ersten Mal.

    Ansonsten bleibt nur zu sagen, daß kein Tag ohne Betrugsversuch vergeht, also Leute die trotz EV, Haftandrohungen, Insolvenz auf Rechnung bestellen. Ok rechtlich ist es erst Betrug, wenn die dann nicht bezahlen, das bloße bestellen noch nicht. Ich habe da jedoch meine eigenen Regeln, bin halt nur machtlos und kann nichts tun, aber ich beliefere natürlich nicht.

    Aber Ausfälle in 9 Jahren 2 Rechnungen und das auch nur vor Jahren, weil ich keine Anzeige erstattet habe. Spätestens, wenn eine Einladung aufs Revier im Briefkasten liegt, zahlen sie plötzlich. Bei diesem bin ich ganz guter Hoffnung, ärgert mich natürlich maßlos diesen Ärger zu haben, da vermeidbar.

    cayuco

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    Re: Nichtzahler outen!?
    Antwort #11 am: 24. Juli 2013, 11:02:18
    Hallo Meppi,
    Zitat
    Leute ihr seht das falsch. Ich biete seit 9 Jahren den Kauf auf Rechnung an.
    Klar gibt es immer ein paar Leute die Ärger machen. Aber die Mehreinnahmen durch das anbieten der Zahlart Rechnung, überwiegen die Verluste deutlich.

    Das mag mit Einschränkung richtig sein. aber wenn Du den nervlichen, zeitlichen und finanziellen Mehraufwand (Recherche, Mahnungen, Anzeigen, Anwalt, etc.) mit einberechnest - und das sollte man als Selbstständiger - dann kommst Du vermutlich mit Deinem Unternehmergehalt auf einen Stundensatz den Dir jede Putzfrau um die Ohren haut.
    Ich kenne in meinem Umfeld keinen Selbstständigen, dessen Rechnungskunden pünktlich und korrekt zahlen - mit einigen wenigen Ausnahmen. Vielleicht die ersten 2x zahlen Sie noch zeitnah, aber dann geht es los.

    Darauf habe ich z.B. keinen Bock - ständig zu schauen, ob denn nun das Geld eingetroffen ist. Ich nutze diese Zeit lieber für Marketing, Shoppflege, Weiterbildung und korrekte Auslieferung.

    Ich denke, dass das ohnehin ein Problem ist bei Selbstständigen. Das was übrig bleibt wird aus der Kasse genommen und als Gewinn betrachtet und dann davon die Betriebskosten bestritten. Dem ist aber nicht so. Denn Betriebskosten sind nicht vom Unternehmergehalt zu zahlen, sondern vom Umsatz. Wenn man die dann runterrechnet - was bleibt dann???

    Meppi

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    Re: Nichtzahler outen!?
    Antwort #12 am: 24. Juli 2013, 12:05:02
    Zitat
    Das mag mit Einschränkung richtig sein. aber wenn Du den nervlichen, zeitlichen und finanziellen Mehraufwand (Recherche, Mahnungen, Anzeigen, Anwalt, etc.) mit einberechnest - und das sollte man als Selbstständiger - dann kommst Du vermutlich mit Deinem Unternehmergehalt auf einen Stundensatz den Dir jede Putzfrau um die Ohren haut.

    Nein das stimmt nicht bzw. kommt darauf an, wie man aussortiert. Ich beliefere ausschließlich Leute auf Rechnung die A bekannt sind und B eine positive Bonität haben. Mittlere und schlechte Bonit fällt raus. Niemand mit positiver Bonität wird sich diese versauen wollen und wenn doch hat von diesen Leuten niemand Bock auf eine Strafanzeige.

    Mahnungen kommen noch relativ häufig vor, ist aber im Prinzip nur eine automatische Standartmail, also kein Aufwand. Der größte Teil zahlt dann schon. Die Übergabe ans Inkasso ist beim Rest schon etwas Zeitaufwendiger, lasse ich mir aber mit Mahngebühren bezahlen, so daß es am Ende eine bezahlte Tätigkeit ist, wo eher ein sehr guter Stundenlohn zusammen kommt. Und eine Anzeige erstatten muss ich vielleicht 1x im Jahr, wenn überhaupt.

    Tȟatȟáŋka Íyotake

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    Re: Nichtzahler outen!?
    Antwort #13 am: 24. Juli 2013, 12:47:30
    Du willst es nicht kapieren, dann nerv nicht damit, dich rächen zu wollen.

    vsell

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    Re: Nichtzahler outen!?
    Antwort #14 am: 24. Juli 2013, 14:01:04
    Liiiieber Gott.... Ausfälle gibt es in jedem Geschäft, Anzeige und abhaken.
    Von einem Geschäftsmann mit 9-jähriger Erfahrung kann man doch mehr erwarten als solch ein Kasperltheater  :doh:

    Ausserdem bedeutet eine schlechte Schufa nicht automatisch auch Zahlunsunfähigkeit oder Betrüger in spe.
    Sowas kann unzählige Ursachen haben. Im Zweifelsfall  können die per Vorkasse oder Nachnahme bestellen.
    Also wo ist das Problem?

    Sollen wir dir jetzt Beileidskärtchen schicken  :nixweiss:
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