Antwort #12 am: 11. Juli 2013, 14:22:49
PS: Wenn ich jetzt das Geld zurückzahle....kann er dann nicht auf Erfüllung des Kaufvertrages (Lieferung des bestellten Gerätes) pochen?
Im Prinzip ja, aber:
Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.
§ 439 Abs. 3 BGB wobei § 437 dem Käufer das Recht der Wahl zugesteht.
Sehe das auf keinen Fall als Rechtsberatung, sondern als meine Privatmeinung an. Mehr isses nämlich nicht.
Ich war vor Jahren mal wegen einer ähnlichen Sache vor Gericht, allerdings ging es um erheblich höhere Beträge. Ich hatte die Rücknahme und die Erstattung vorher angeboten. In der Verhandlung schlug der Richter einen Vergleich vor, der genau darauf hinauslief. Ich wandte ein, dass ich eben diesen Vorschlag bereits im Vorfeld gemacht hatte, und mit einem Vergleich einverstanden sei, wenn die Gegenseite sämtliche Kosten des Verfahrens übernähme.
In meinem Fall war die Gegenseite einverstanden, es kam also zu dem Vergleich, den ich bereits vorher vorgeschlagen hatte, der Kläger blieb auf den Kosten sitzen.
Ganz allgemein kann man wirklich nur sagen: Vor Gericht und auf hoher See bist Du in Gottes Hand.
Übrigens habe ich selbst gerade ein wenig Ärger mit einem USB-WLAN-Adapter. Weil ich weiß, das Linux mit den Treibern oft ein wenig hinterher hinkt, habe ich exakt den gleichen Typ bestellt, den ich schon im Einsatz habe. Der neue hat offensichtlich eine andere Firmware und zickt bei der Anmeldung rum.
Bis ich den zurückschicke und Porto und Ärger rechne, lasse ich ihn lieber liegen. In einem halben Jahr wird er vermutlich bestens funktionieren.