Antwort #25 am: 18. September 2013, 12:33:58
Ich möchte auch mal noch was hinzufügen weil fishnet einige Begrifflichkeiten einwarf:
Die neue Rückbuchungszeit von 2 Monaten wäre mir zu lang, das ist doch schlimmer als Paypal.
Bei Stammkunden mit regelmäßigen Buchungen kann man überlegen Lastschrift (nicht: Einzugsermächtigung) anzubieten, ansonsten raus damit und durch eine moderne Zahlart ersetzen wie zB sofortüberweisung.
Lastschrift im herkömmlichen Datenträgeraustausch bedeutet entweder Einzugsermächtigung (der häufigste angewandte Typus) oder Abbuchungsauftrag. Einzugsermächtigungen sind rückgebbar durch den Zahlungspflichtigen (Widerspruch) oder der Bank (mangels Masse), Abbuchungsaufträge nur durch die Bank (mangels Masse oder fehlender Auftrag). Belastete Abbuchungsaufträge sind im Nachhinein durch den Zahlungspflichtigen nicht wegen Widerspruch rückgebbar. Soweit so gut (ist ja nix Neues)!
Im SEPA-Zeitalter haben wir nun die SEPA-Basislastschrift (CORE/CORE1), welche der Einzugsermächtigung entspricht und die SEPA-Firmenlastschrift (B2B), welche quasi den bisherigen Abbuchungsauftrag abbildet.
Mit einer kleinen aber gewichtigen Änderung:
Die SEPA-Firmenlastschrift ist (wie der Name schon sagt) nur noch im B2B-Verkehr zulässig.
Ergo kann man diese zum Endkunden nicht verwenden! Es bleibt also nur die Möglichkeit der Basis-Lastschrift.
Im Übrigen: Schön, dass die Diskussion hier hochkommt (und das meine ich auch so)! Das Jahr ist schnell rum und der Februar ebenso schnell da! Wer im nächsten Jahr sich um SEPA kümmert handelt grob fahrlässig sich selbst gegenüber!
Wer fragen zu SEPA hat, kann diese gerne an mich richten.