Antwort #5 am: 31. Mai 2013, 17:44:34
Hi Thomas,
ok, vielen Dank!
Klar, sollte ja auch keine Rechtsberatung werden
, das reicht mir so schon völlig.
Hi Volker,
für die "generelle Beschreibung", sichtbar auf der Artikelseite oder die "kurze Beschreibung", sichtbar bei allen Produkt Listings (Suche, Kategorie etc) mag das sicher Alles zutreffen.
Ich glaube allerdings nicht, dass sich eine mangelnd detaillierte Bestellbeschreibung auf den Umsatz geschweige denn die Retourenquote markant auswirkt. Und selbst wenn, ist das eine Kosten Nutzung Rechnung:
Entweder ALLEN Produkten detaillierte Bestellbeschreibungen geben oder aber die Retouren von den geschätzen 0,01% in Kauf nehmen, die 2 Beschreibungen einfach nicht lesen & dann bestellen...
Ich werde dann jetzt die Bestellbeschreibung automatisch per SQL aus den anderen Beschreibungen bzw. Produktfelder updaten.
Beste Grüße,
Robert