edit:
Es hat sich erledigt. Ich habe einen Beitrag gefunden, der das hier beantwortet.
Für alle die diesen Post finden, die Antwort ist folgende:
Nach Aussage unseres Steuerberaters (Stand: 30.07.2009) gilt folgende Regelung als rechtssicher:
Die Nebenleistung orientiert sich an der Hauptleistung:
- haben alle Waren im Warenkorb 19%, dann gelten für Vesandkosten und Nachnahmegebühren 19%
- haben alle Waren 7%, dann gelten bei Vesandkosten und Nachnahmegebühren 7%
- bei gemischtem Warenkorb orientiert sich die Nebenleistung ebenfalls an der Hauptleistung. Die Hauptleistung wird nun über den wertmäßig höheren Betrag ermittelt. Ist die Summer aller Artikelpreise, die mit 7% veranschlagt werden größer, als die Summe der Artikelpreise, die mit 19% Berücksichtigung finden, werden die Nebenkosten mit 7% beaufschlagt. (Und umgekehrt.)
Trotzdem Vielen Dank.
Lg