Antwort #34 am: 07. Mai 2013, 23:43:46
fishnet hat völlig Recht.. viele Steuerparagraphen sind auslegbare Gummi-Nummern welcher jeder Finanzbeamte in Teilen anders beurteilen kann. Was also zB in Mainz-Süd noch durchgeht kann in Mainz-Mitte ganz anders aussehen.
Hinzu kommen noch unterschiedliche Regelungen je nach Bundesland.
Als Hobby-Bastlerin musst du kein Gewerbe anmelden denn du hat die Möglichkeit der Nachbesteuerung sobald du deinen Freibetrag überschritten hast. Soweit richtig,
aaaber,,, der springende Punkt ist die
eindeuige Erkennbarkeit der Leistung als Hobby !!!!!
Die Hobby-Sicht ist aber bei Einsatz einer professionellen oder semiprofessionelllen Software nicht mehr gegeben da Shopbetreiber gewissen Pflichten
automatisch unterliegen,,, Fernabsatzugesetz ua,,, oder gar Datenschutz etc
Teilausnahmen sind hier lediglich Warenproben und kostenlose Artikel ohne Versandkosten.
Spätestens aber wenn du Rechnung stellst, also eine Bringschuld des Kunden einforderst, i
st der Hobbycharakter dahin. Darum gibt es auf Flohmärkten auch nur eine Quittung, also einen reinen Zahlungsbeleg über den Gelderhalt,,,wenn überhaupt.
Auch bei Ebäh ist Vorsicht geboten, das FA schaut zu,
Wenn Oma einen Schal strickt und verscherbelt..ok.
Macht Oma das aber 20x oder noch öfter mit dem gleichen Schal dann
Auch der
Spenden-Button ist zwar gut gemeint und funktioniert hier im Forum,,, nicht aber auf deiner Seite oder in einem Shop, denn Spenden sind eine freiwillige Geld- oder Sachleistung, die
ohne Gegenleistung getätigt werden.
http://www.steuertipps.de/lexikon/s/spendenNimm den Rat von fishnet an und gehe zur IHK
Grundsätzlich sind Hoybbys ja was Schönes... damit aber Geld verdienen zu wollen will gut übrlegt sein.
Neidische Mitbewerber gibt es mehr als man vielleicht vermutet
Gruss Fred