Antwort #13 am: 02. Mai 2013, 12:38:38
Hi, Angela
bzgl. des MwSt. Problem (was für mich eigentlich kein Problem ist, denn wenn man MwSt. verlangt ist sie auch an das Fa weiter zu geben).
Ich verstehe die Haltung eures Händlerbunds nicht wirklich, bzw. halte ich sie einfach für falsch, denn wenn der Händler keine MwSt. abführen muss, darf er auch keine vom Kunden verlangen.
Ich für meinen teil würde bei dir bestellen, und mir dann den MwSt. -Teil von dir zurückzahlen lassen.
Denn du führst ja diese Steuer die ICH bezahle (damit der Staat damit "nützliche" Dinge anstellt), nicht an das FA ab.
Somit hast du für meinen Teil kein recht diese zu verrechnen.
Abgesehen davon das deine Mitbewerber Futter für Abmahnungen haben, und das FA ein Recht auf diese Gelder hat.
Das sagt mir mein logischer Verstand.
... und ich glaube nicht das der Händlerbund die Haftung übernimmt, oder hast du das schriftlich?
... oder versuch mal dir das schriftlich geben zu lassen, ich denke nicht dass du das bekommst.
Und ein Kleinunternehmer hat sehr wohl auch die Möglichkeit, sich von der MwSt.-Befreiung ausnehmen zu lassen, das macht unter anderem hauptsächlich dann Sinn wenn man groß teils gewerblicher Abnehmer bedient die sowieso vorsteuerabzugsberechtigt sind.
Ich lasse mich gerne des besseren belehren, glaube aber nicht das dass einer verbindlich macht.
Das ist nur meine persönliche Meinung und keine Rechtsberatung!
Ruf am besten direkt Beim FA an und lass es dir schriftlich bestätigen, wie du es machen sollst.
Gruß