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  • Thema: Mein Online-Shop

    Homelys

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    • Beiträge: 16
    Re: Mein Online-Shop
    Antwort #30 am: 04. Mai 2013, 13:35:39
    Hallo@all,
    die Kleinunternehmerregelung hat nur bedingt mit der MwSt. zu tun. Der Hauptunterschied an der ganzen Sache ist
    1. das bei der Steuererklärung selber nicht jede Einnahme aufgeschlüsselt werden muß, sondern die MwSt. aus der Gesamtjahressumme rausgerechnet wird.
    2. Keine mtl. bzw. viertel oder halbjährliche Ustd.-Voranmeldung gemacht werden muß. Sondern kann.
    3. Es muß bei den Produkten immer "incl. Mwst" oder "Verbraucherendpreis" stehen, ausser es ist BtoB-Geschäft.
    Hoffe geholfen zu haben und dadurch vllcht die eine oder andere Abmahnung abgewendet wird.
    So und jetzt erstmal
    Herzlich willkommen und viel Erfolg!
    LG Sabina

    Meolo

    • Mitglied
    • Beiträge: 175
    Re: Mein Online-Shop
    Antwort #31 am: 04. Mai 2013, 14:00:29
    @Homelys
    Ich war selbst 2 Jahre Kleinunternehmer und keine deiner Regelungen stimmen.
    Wenn ich bei Produkten oder Dienstleistungen inkl. MwSt angebe, muss ich diese MwSt. auch ausweisen. Wenn ich die MwSt ausweise bin ich keine Kleinunternehmer mehr. Das ist Fakt.
    Es kann auch keine MwSt. aus der Jahresgesmatsumme herausgerechnet werden, wenn keine MwSt. ausgewiesen wurde.

    Zu  Thema Preisauszeichnung Kleinunternehmerregelung:
    http://www.rhein-neckar.ihk24.de/recht/wettbewerbsrecht/Werbung/463806/RichtigePreisangabeKleinunternehmer.html

    Formulierungsvorschlag für betroffene Unternehmer:
    "Alle angegebenen Preise sind Endpreise zzgl. Liefer-/Versandkosten. Aufgrund des Kleinunternehmerstatus gem. § 19 UStG erheben wir keine Umsatzsteuer und weisen diese daher auch nicht aus."

    web0null

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    Re: Mein Online-Shop
    Antwort #32 am: 04. Mai 2013, 16:03:53
    @Sitting Bull,
    Zitat
    Ich hatte auch mal eine Frage an das Finanzamt, und bekam die Antwort ich soll meinen Steuerberater fragen...

    Gehts noch, ich fass es nicht??

    Wenn mir ein Finanzbeamter solch eine Antwort gibt, würde ich seinen Vorgesetzten fragen ob er auch der Meinung ist das ein Finanzbeamter nicht zu wissen hat wie Steuerfragen zu beantworten sind.
    Denn dafür werden sie unter anderem, schließlich von den Steuergeldern bezahlt.

    Oder würdest du einem Autoverkäufer, den du fragst:
    ...ist das ein Benziner oder ein Diesel
    ...und du als Antwort bekämst
    ...fragen sie den Autohersteller.

    Nicht auch fragen, ob er sich nicht einen anderen Beruf suchen sollte der etwas weniger anspruchsvoll für seine Gehirnzellen ist, ...also ich schon.

    @Homelys,
    tut mir leid aber da passt nur ein :doh:, und bitte erkundigt euch doch richtig bevor ihr irgend einen Blödsinn schreibt.

    vsell

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    Re: Mein Online-Shop
    Antwort #33 am: 04. Mai 2013, 22:38:34
    Ich frage mich immer wieder, wieso gerade für Anfänger die Kleinunternehmerregelung so attraktiv ist.
    Nenn mir doch bitte mal auch nur einen einzigen plausiblen Grund.

    Meine bisherigen Erfahrung im eCommerce haben mir bisher immer nur negative Aspekte gezeigt.
    - Kleinunternehmer verfügt nicht über genügend finanzielle Mittel
    - kleiner Shop mit geringem Umsatz
    - Gefahr des Geldverlustes für den Kunden, wenn es zu großen Retournierungen kommt.

    Die KU-Regelung befreit dich doch nur von der USt-Zahlung ans FA. Diese Steuer ist doch sowieso nur ein durchlaufender Posten, also "gehört" dir das Geld doch sowieso nie, oder?

    Gruß
    Ronny

    Hier kann man nur voll zustimmen.

    Ich kenne einige Hersteller und Grosshändler welche KUs erst garnicht oder nur gegen VK oder Sicherheitsleistung beliefern.

    Geschaffen wurde die KUR ursprünglich lediglich einmal zum Zwecke der Entbürokratisierung um die Finanzämter zu entlasten,,, nicht den Steuerzahler.
    Gerade Anfänger mit wenig bis garkeine Buchhaltungskenntnisse bekommen den Mist aber immer wieder empfohlen. Aber gerade für Neugründungen welche den Umsatz noch garnicht abschätzen können kann sich diese Regelung auch als Hindernis erweisen. Dann nämlich wenn gerade zu Beginn jede Menge Ausgaben anstehen und die gezahlte Steuer eben nicht sofort zurückgefordert werden kann.,, dadurch uU Finanzlücken entstehen.

    Ich halte von dieser Regelung genausoviel wie von Anwalts-Flatrates - der Schaden ist manchmal grösser als der Nutzen.

    Finanzämter sind übrigens auskunftspflichtig, Das FA hier in Mainz unterhält so zB eine eigene Beratungsstelle für Neugründer. Erstberatung kostenlos... dann 25 Euro die Stunde... steuerlich abzugsfähig.

    Warum sich also den Gefahren von Abmahnungen aussetzen wenn es auch einfacher geht  :nixweiss:
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