am: 08. November 2009, 15:10:44
Hallo Community.
Ich hätte da mal eine Frage bezüglich des Widerrufrechts.
Angenommen ich verkaufe ein PC System mit vorinstallierter GNU/Linux Distribution (in dem Fall Ubuntu - OEM Installation), der Kunde Widerruft - aus was für Gründen auch immer - den Kaufvertrag und schickt mir das System zurück.
Alles ist immernoch, wie beim Verkauf auch, tip top in Ordnung, das Gehäuse weist keine Kratzer oder sonstigen Beschädigungen auf, am Innenleben ist soweit auch alles OK.
Soweit so gut.
Ich schliesse das System an Monitor, Tastatur und Maus an und stelle fest, dass der Kunde einen Benutzeraccount erstellt und Daten verändert hat.
An dieser Stelle sollte vielleicht noch erwähnt werden:
Bei der Ubuntu OEM installation wird das Betriebssystem auf dem Rechner installiert, nach der Installation habe ich die Möglichkeit Programme/Treiber usw. hinzuzufügen oder zu entfernen. Sobald das System fertig eingerichtet ist klicke ich nur noch auf einen Button und beim nächsten Start wird der neue Besitzer dann aufgefordert (änhlich wie bei Windows XP, Vista, 7) einen Benutzernamen und Passwort, sowie Zeitzone, Tastaturlayout usw. festzulegen.
Nun bin ich als Händler bzw. Verkäufer gezwungen das Betriebssystem erneut zu installieren und einzurichten, was mich ja widerum Zeit und Geld (Strom) kostet.
Bin ich jetzt dazu verpflichtet dem Käufer den vollen Kaufpreis inkl. Versandkosten zurückzuerstatten oder kann ich einen pauschalen Betrag/Stundensatz für die Neuinstallation des Betriebssystem berechnen und vom Gesamtpreis abziehen?
Ich erwarte selbstverständlich keine Rechtsberatung sondern lediglich eure Meinungen und Erfahrungsberichte.
Vielen Dank vorab und Gruss.
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