Antwort #17 am: 12. November 2009, 11:05:00
Hallo Tobias,
kurz auf die Schnelle bei den Texten:
Unter Privatsphäre:
"die auf der Website des Anbieters jederzeit unter „Privatsphäre und Datenschutz“ in druckbarer Form abrufbar ist." solltest hier dann auch nen Drucken-Button oder Funktion setzen, sonst isses nicht druckbar (außer die Kunden gehen über die Browserleiste)
Im Widerruf:
ich würde die Ausschlusshinweise drunter setzen, ich hab da glaub ich schonmal was mit Abmahnungen gelesen....vielleicht find ichs nochmal wieder...
Bei den Versandkosten:
"Die Laufzeit eines normalen Pakets beträgt ca. 1 - 3 Werktage..." ist vor kurzem auf die Abmanhliste gesetzt worden...: Ist wegen Verstoßes gegen das Bestimmtheitsgebot des § 308 Nr. 1 BGB unzulässig...
Greets
Jens