Hallo,
da der Flächenrechner eingesetzt wird, fallen die Maße für bestimmte Produkte auch unterschiedlich aus. So sind die Versandkosten für eine 1 m breite und 2 m lange Außenjalousie niedriger als für eine 2 m breite und 1 m lange. Und wenn der Kunde dann noch Zubehör bestellt sind die Kosten noch anders bzw. höher.
Normalerweise könnte man dem Kunden mitteilen, dass ihm mitgeteilt wird, wie hoch letztendlich die Lieferkosten sind. Das ist rechtlich aber nicht erlaubt, nur bei Wiederverkäufern. Auch ist nicht erlaubt, bei den Lieferkosten für diese Artikel anzugeben, dass diese noch bekannt gegeben werden.
Wie lässt sich das dann am besten regeln, technisch und rechtlich?
Gruß
Robert
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