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  • Thema: Geburtsdatum Pflicht Unzulässig [vom Händlerbund]

    Spritzpistole

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    Re: Geburtsdatum Pflicht Unzulässig [vom Händlerbund]
    Antwort #15 am: 14. Februar 2013, 11:32:03
    Hallo,

    ich kann nur noch mal auf meinen obigen Beitrag verweisen: Ob das eingetragene Datum tatsächlich echt und dem Anmelder zuzuordnen ist, lässt sich über das bloße Formularfeld bei der Registrierung nicht beweisen, weil dort jeder irgendwas eintragen kann.

    Trägt jetzt dort ein Jugendlicher ein Erwachsenendatum ein, besteht für die Eltern unter bestimmten weiteren Voraussetzungen trotzdem die Möglichkeit den Vertrag mit dem Händler zu beseitigen.

    Gruß
    Thomas
    Sämtliche meiner Beiträge und Hinweise zu rechtlichen Themen, erfolgen ausschließlich zur allgemeinen Information und nicht zur Rechtsberatung. Zur Lösung konkreter Rechtsfragen wenden Sie sich bitte an die dafür zugelassenen Berufsträger.

    Molkenstehler

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    Re: Geburtsdatum Pflicht Unzulässig [vom Händlerbund]
    Antwort #16 am: 14. Februar 2013, 13:46:57
    Vielleicht sollte man sich mal fragen, wozu das BDSG überhaupt geschaffen wurde:

    Zitat
    Zweck dieses Gesetzes ist es, den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird.

    Was sind nun personenbezogene Daten?

    Zitat
    Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person (Betroffener).

    Es stellen sich nun mehrere Fragen:

    1. Wird durch die Erhebung des Geburtsdatums das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen tatsächlich beeinträchtigt?
    2. Für einen Kaufvertrag müssen die Vertragsparteien eindeutig identifiziert werden. In nicht wenigen Fällen wird das erst durch das Geburtsdatum möglich. Durch die unpersönliche Bestellung kann man nicht vorher wissen, ob das Geburtsdatum für die Identifikation des Bestellers erforderlich sein wird oder nicht.

    Die Anwälte, welche hier meinen, dass die allgemeine Erhebung des Geburtsdatums bedenklich ist, werden im Streitfall als erstes danach fragen.

    Mit dem Löschen der Daten bei Gastbestellungen bin ich auch nicht einverstanden. Unterlagen - hier in elektronischer Form - welche der Geschäftsanbahnung gedient haben, müssen aus steuerlichen Gründen aufbewahrt werden. Da kann man nicht einfach solche Daten löschen.

    hendrik

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    Re: Geburtsdatum Pflicht Unzulässig [vom Händlerbund]
    Antwort #17 am: 14. Februar 2013, 14:48:46
    Um mich eindeutig zu identifizieren benötigt es nicht meines Geburtsdatums. Postzusteller, Rechtsanwälte und Gerichtsvollzieher können mich auch zweifelsfrei mit Name und Anschrift identifizieren.

    Verträge sind noch voll rechtsgültig wenn sogar Tippfehler im Namen oder Anschrift vorhanden sind. (Wenn eine Rechnung an Christian anstatt an Cristian adressiert ist muß ich sie trotzdem bezahlen).

    Ich glaube mich zu erinnern, daß es Gesetze und Rechtsprechungen gibt die es erlauben bei unzulässigen Fragen zu lügen. Das gibts Beispiele warum das Geburtsdatum notwendig ist. Aber noch viele viele mehr wo dies absolut irrelevant ist. Spielt es für irgend einen Onlienhänder eine rolle ob er einen Fernseher an 32- oder 35-jährigen verkauft?

    Wer die Verpflichtung zur Einhaltung eines Vertrages anfechten will, muß begründen warum die korrekte Angabe des Geburtsdatums erforderlich und vertragsrelevant ist. Andernfalls hätte er gar keinen Anspruch auf diese Angabe.

    Gruß
    Hen

    Gradler

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    Re: Geburtsdatum Pflicht Unzulässig [vom Händlerbund]
    Antwort #18 am: 14. Februar 2013, 15:15:39
    Was wäre, wenn Du zusammen an einer Adresse mit Großvater, Vater und Deinem Sohn wohnen würdest und ihr alle den gleichen Vornamen hättet? Da wär's dann vorbei mit der Eindeutigkeit.

    Sicher kann man jetzt noch einige weitere Beispiele anführen.

    Es geht einzig und allein um die Hörigkeit gegenüber gewissen Empfehlungen und der Richtung in die sich unsere Gesellschaft in Bezug auf verordneten Schwachsinn erziehen hat lassen.

    Darüber sollte mal jeder im Stillen nachdenken.

    Gerd

    hendrik

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    Re: Geburtsdatum Pflicht Unzulässig [vom Händlerbund]
    Antwort #19 am: 14. Februar 2013, 16:08:21
    Zitat
    "Was wäre, wenn ...."

    Und wenn nicht?

    Ach da fällt mir was ein. :-D
    Wenn ein Vertragspartner, ein Onlinehänder, meint er brauche mein Geburtsdatum. Dann ist es für mich als Kunde, der andere Vertragspartner, doch genauso wichtig das Geburtdatum des Geschäftsführers zu kennen. Oder?

    Gruß
    Hen

    Gradler

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    Re: Geburtsdatum Pflicht Unzulässig [vom Händlerbund]
    Antwort #20 am: 14. Februar 2013, 16:11:08
    Dafür hät ich 'nen Haarspalter erfunden - bei Interesse kurze Mail - ist aber nicht für lau ...

    Molkenstehler

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    Re: Geburtsdatum Pflicht Unzulässig [vom Händlerbund]
    Antwort #21 am: 14. Februar 2013, 16:32:41
    Ich weiß jetzt nicht, warum man so ein Getue wegen der Geburtstagsangabe macht. Übertrieben müsste man ja dann auch noch überlegen, ob die Angabe einer Anrede überhaupt erforderlich wäre. Im Zweifelsfall muss ich meinen Vertragspartner einwandfrei identifizieren können und das kann durch die Angabe des Geburtsdatums erfolgen.

    Achja, mein Geburtsdatum kann im Gewerberegister jederzeit eingesehen werden!

    Im Ladengeschäft kann ich erkennen, ob Andreas Müller junior oder senior bei mir einkäuft. Darf ich mir jetzt die Leute nicht mehr anschauen, nur damit sie anonym bleiben? Hier muss man die Frage stellen, ob ein Kaufvertrag überhaupt anonym zustande kommen kann?

    @Gradler
    An so einem Haarspalter wäre ich echt interessiert. Was kann ich damit alles spalten? Hast Du mal eine genaue Spezifikation? Wie viel müsste ich dafür investieren? Muss ich dafür volljährig sein?

    Spegeli

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    Re: Geburtsdatum Pflicht Unzulässig [vom Händlerbund]
    Antwort #22 am: 14. Februar 2013, 17:18:05
    Sorry Molkenstehler, aber dein Ladenbeispiel ist ja mal kompletter Schrott.
    Wenn du im Laden nur Backwaren verkaufst, frägst du deine Kunden auch nach dem Perso bzw. dem Geburtsdatum? Und wenn sie dieses nicht angaben, dürfen sie kein Mehl kaufen?

    Nein. Also warum dann die "Pflicht" im Online Handel, wenn ebenfalls nur Backwaren verkauft werden?

    Daher ist wohl klar zu differenzieren was für ware man in seinem Shop anbietet und ob dafür die Angabe des Geburtsdatums pflicht ist.

    Molkenstehler

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    Re: Geburtsdatum Pflicht Unzulässig [vom Händlerbund]
    Antwort #23 am: 14. Februar 2013, 17:33:21
    Hab' noch nie Backwaren im Internet gekauft!

    Wir müssen noch nicht mal in die Bereiche Tabakwaren, Alkohol oder Erotik gehen. Jeder Verkäufer muss die Geschäftsfähigkeit des Kaufinteressenten beurteilen. Regelmäßig erfolgt das durch den Anschein. Selbst für Tabakwaren, Akohol oder Erotikartikel brauche ich meinen Perso nicht vorzulegen, dennoch wird per Anschein entschieden, dass ich

    a) geschäftsfähig
    und
    b) andere Altersgrenzen erfülle.

    Die Möglichkeit der Anscheinnahme habe ich jedoch im Internethandel nicht. Hier bleibt mir nur das Geburtsdatum abzufragen oder hast Du andere Alternativen dazu?

    keineLustmehr

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    Re: Geburtsdatum Pflicht Unzulässig [vom Händlerbund]
    Antwort #24 am: 14. Februar 2013, 18:44:46
    Also wer mit den Bedingungen in meinem Shop nicht einverstanden ist kann sich ja dafür entscheiden nicht zu kaufen/registrieren.

    Weiter frage ich mich, warum jeder Mobilfunkanbieten dann mein Geburtsdatum bracht, wenn es doch für das Geschäft völlig unnötig ist. Oder ist es das doch nicht?

    Modulfux

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    Re: Geburtsdatum Pflicht Unzulässig [vom Händlerbund]
    Antwort #25 am: 14. Februar 2013, 18:55:54
    Ich habe das Geburtsdatum aus unserem Shop auch zuerst komplett rausgenommen. Nachdem dann aber Zahlanbieter eingebunden wurden, welche eine Bonität des Kunden (vor Bestellabschluss) prüfen, musste ich es zumindest als optionales Feld wieder integrieren.

    Mein Credo ist auch, sowenig Daten vom Kunden sammeln, wie nur möglich. Erstens ist es eine Erleichterung für den Kunden und zweitens (wie schon bereits erwähnt) kann ich auch irgendein Geburtsdatum eintragen.

    Gruß
    Ronny

    ChristianeHabichtsberg

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    Re: Geburtsdatum Pflicht Unzulässig [vom Händlerbund]
    Antwort #26 am: 15. Februar 2013, 20:52:38
    Halli Hallo,
    ich habe mir nun jeglichen Beitrag durchgelesen.
    Ich weiß nicht ob ich die Hände über den Kopf schlagen oder laut lachen soll bezgl. des Themas.

    Ich kann selbstverständlich verstehen, das man (ich halte es selber so) so wenig Daten wie möglich im Internet angeben will.

    Ich finde dieses Thema zugegebener Maßen aber sehr heikel (aus der Sicht was mir vermittelt wurde an Wissen).
    Denn wie kann es sein das ich im Geschäft auch darauf achten muss ob der Kunde geschäftsfähig ist oder nicht? Sonst kommt Mum irgendwann und kann das vom beispielsweise 6-jährigen Kind gekaufte Spielzeug (sagen wir einen Warenwert von 50,00) zurückbringen,OHNE UMSTÄNDE weil sie nicht einverstanden ist. Dieser Kaufvertrag ist NICHTIG! Und so kann es weiter gehen, da es Altersgrenzen gibt was wer wann wie machen kann und mit wie viel Geld.

    Und im Onlinehandel soll ich kaum Möglichkeiten haben, weil ich ja zu viele Daten sammeln könnte.
    Meiner Meinung nach sind Onlinehändler da sehr harmlos mit der Sammlung der Daten, man nehme mal einen puren Programmierer beispielsweise.
      :lol1:  -nein dies ist kein Angriff *schmunzel* ich habe selber einen Ehemann der programmiert.
    Man kann ja auch die super seriösen (*haha*) *Gewinnspiele* nehmen- zack kann das Geld vom Konto sein, aber da machen die Menschen bereitwillig mit.

    Wie stellt man am besten das Alter eines Onlinekunden fest, eigentlich gar nicht. Das Datum abzufragen kann einem,mit unter, die einzige Sicherheit sein die man hat. Personalausweisnummern? Na, dann hat man ja gleich noch mehr Daten, wenn ich an den neuen Ausweis (mit Onlinefunktion)denke.

    Liebe Grüße
    Christiane Habichtsberg :-)

    sportstourer

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    Re: Geburtsdatum Pflicht Unzulässig [vom Händlerbund]
    Antwort #27 am: 19. Februar 2013, 12:21:30
    Ich habe das Geburtsdatum aus unserem Shop auch zuerst komplett rausgenommen. Nachdem dann aber Zahlanbieter eingebunden wurden, welche eine Bonität des Kunden (vor Bestellabschluss) prüfen, musste ich es zumindest als optionales Feld wieder integrieren.

    Mein Credo ist auch, sowenig Daten vom Kunden sammeln, wie nur möglich. Erstens ist es eine Erleichterung für den Kunden und zweitens (wie schon bereits erwähnt) kann ich auch irgendein Geburtsdatum eintragen.

    Gruß
    Ronny

    Hallo Ronny,

    genau so möchte ich es auch haben. GEBURTSDATUM und BUNDESLAND möchte ich nach wie vor in der Kudenneuregistrierung stehen lassen, jedoch nur als freiwilliges Feld ohne "*" und nicht als Pflichtfeld oder gar ganz draussen! Ich verschicke schon gern Grüße zum Geburtstag mit eventuellen Gutscheinen versehen. Die Telefonnummer ist bei mir schon ein freiwilliges Feld - und siehe da - über die Hälfte der Kunden geben eine freiwillige Telefonnummer an die sich dann auch als echt erwies.

    Wie hast Du das denn gelöst das Geb-Datum als optionales Feld? Für das Bundesland würde es mich ebenso interessieren. Momentan habe ich es ganz herausgenommen - als vorübergehende Lösung.

    Mit freundlichem Gruß
    Micha

    Clever

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    Re: Geburtsdatum Pflicht Unzulässig [vom Händlerbund]
    Antwort #28 am: 19. Februar 2013, 12:41:35
    bastel doch dieses Modul um:
    http://www.xtc-load.de/2008/11/telefon-bei-anmeldung-optional-neu/

    dürften die gleichen Dateien behandelt werden ;)

    Wenn Du es nicht im Admin einstellbar haben möchtest - reicht sicher das Entfernen des inputrequirements  :-?
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    anything