Antwort #2 am: 30. Januar 2013, 16:57:40
1. Nein, du musst nie jemandem deine Bezugsquellen nennen.
2. Ein Händler ist zur Gewährleistung verpflichtet. Im B2B-Bereich kann man die Gewährleistung aber von 2 Jahren auf 1 Jahr kürzen, wenn es in den AGB steht. Garantie ist eine freiwillige Leistung und kommt meist vom Hersteller des Produkts. Ein Händler muss keine Garantie gewähren. Näheres dazu z.B. unter
http://www.e-recht24.de/artikel/ecommerce/76.htmlWiderrufsrecht gibt es beim B2B-Handel nicht, nur ggü. Privatkunden also B2C
Man kann ein Rückgaberecht einräumen, ist aber alles sozusagen Kulanz, keine Pflicht. Manchmal im Sinne der Kundenbindung sinnvoll.
3. Wenn du bei der ersten Gewerbeanmeldung den Fehler gemacht hast, es zu spezifisch auf ein Thema wie "Erstellung von Internetseiten" anzumelden, dann musst du das Gewerbe ummelden (erweitern) um Verkauf / Handel. Dann solltest du den Fehler aber nicht wiederholen und es so formulieren, dass du so gut wie alles machen darfst. Hängt manchmal vom Sachbearbieter ab, wie universell sie es erlauben. Je nach Gewerbe ist auch ein Führungszeugnis notwendig.
4. Was willst du da hören, wo anfangen, wo aufhören ? Es gibt viele Fehler, die dich um dein Geld bringen können, sei es Abmahnungen oder sonstiges Lehrgeld. Eventuell wäre es erst einmal sinnvoller dich intensiv mit dem Thema zu beschäftigen und nicht erst einen Shop aufmachen und dann beschäftigen. Google oder kauf dir vom mir aus ein gutes Buch. Evtl. hilft dir auch der "E-Commerce Leitfaden"
http://ecommerce-leitfaden.deIst alles meine Meinung, da eine verlässliche Rechtsberatung nur vom Anwalt erfolgen kann.
Alles was ich sagte, hättest du auch ergooglen können.
z.B. "Gewährleistung B2B", "Garantie B2B", "Widerrufsrecht B2B", "Rückgaberecht B2B" usw.