...und ein Geschäftsführer ist man bei einem Einzelunternehmen auch nicht. Höchstens "Inhaber".Geschäftsführer gibt es nur in einer GmbH ...
Ich kann mich doch nennen wie ich will.
Im Gesellschaftsrecht ist die Bezeichnung dem Organ der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) vorbehalten. Bei der Aktiengesellschaft (ebenso bei der Genossenschaft) spricht das Gesetz hingegen vom Vorstand. Bei Personengesellschaften spricht das Gesetz zwar von der Geschäftsführung (etwa § 115 HGB für die oHG), damit ist jedoch nicht die Vertretungsbefugnis gemeint, diese ist vielmehr gesondert geregelt (etwa § 125 HGB). In der Umgangssprache wird die Unterscheidung jedoch häufig nicht durchgehalten.
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