Antwort #2 am: 12. Januar 2013, 06:37:44
Moin Manne,
mit "Datenschutz" hat das nix zu tun, sondern mit Vertragsschluss. Wenn du als Shopbetreiber deine Kunden zur Sofortzahlung aufforderst (per PayPal "normal", sofortüberweisung etc.), ist der Kaufvertrag geschlossen - ob du tatsächlich liefern kannst, oder nicht. Letzteres kann dann reichlich Ärger bereiten.
Wer also auch Einzelstücke oder auslaufende Artikel anbietet, ist gut beraten, mit PayPal ipn zu arbeiten.
In den Untiefen des Forums gibt es übrigens reichlich Lesestoff zu diesem Thema. Einfach mal die Forensuche benutzen.
Greets,
Chris