Guten Morgen Kollegen,
wie haltet Ihr es eigentlich mit dem heißen Pflaster Widerrufsrecht und Verkauf in das Ausland? Viele von euch bieten Ihre Waren sicherlich international an.
Fakt ist ja, dass für den Widerruf die jeweiligen Bestimungen des Käuferlandes gelten - es sei denn der Verkäufer bietet eine für den Verbraucher günstigere Lösung an. Innerhalb der EU dürfte das wohl kein Problem sein, denn kaum ein Widerrufsrecht eines EU Landes schöpft den Rahmen derart weit zugunsten des Verbrauchers aus, wie das deutsche.
Aber wie sieht das bei Kunden aus Nicht-EU ländern aus? Strengenommen müsste man jederzeit damit rechnen, dass irgendeine Bananenrepublik nahe Timbuktu-Ost gerade eben ein 12-Wöchiges Widerrufsrecht eingeführt hat. Dann würde ich den Käufer mit meiner WB schlechter stellen, und ein gescheiterter timbukterianischer Winkeladvokat könnte mich schon abmahnen.
In der Praxis hätte man strenggenommen also nur die Möglichkeiten
1) Für jedes Land das man beliefert (im zweifelsfall für jedes Land der Erde) eine eigene Widerrufsbelehrung bereitstellen - abgesehen von der Frage ob Modified das überhaupt handeln könnte könnte man eine eigene Arbeitsgruppe mit dem zyklischen überprüfen und aktualisieren von ~200 Widerrufsbelehrungen beauftragen, oder
2) Schlichtweg nur nach Deutschland verkaufen.
Soviel zur Theorie, aber wie handhabt Ihr das in der Praxis?
Würde mich freuen über eure Ansätze und Erfahrungen zu hören.
Schönen Sonntag
Holger
Linkback: https://www.modified-shop.org/forum/index.php?topic=24003.0