Antwort #1 am: 19. Dezember 2012, 11:42:46
Das ist sicherlich immer Auslegungssache, was als rechtskonform angesehen wird. Wir bekommen immer aktuelle Vorschläge als Newsletter von einer größeren Kanzlei, die sich mit Internetrecht beschäftigt.
Ein Tipp bspw., den ich auch umgesetzt habe ist, den Button für "zahlungspflichtig bestellen" auf die linke Seite zu platzieren, um unterschiedliche Browser abzudecken. Ob das für modified Sinn macht, werden andere hier besser beurteilen können... evtl. wird das Template immer passend angezeigt. Für mich allerdings keine großer Aufwand gewesen, von daher hab ich das 1:1 so umgesetzt.
...so und wie immer: das ist natürlich keine Rechtsberatung!
Grüße
Chrischan