Antwort #1 am: 12. Dezember 2012, 18:21:47
Sofern es denn kommt, ist es zumindest gut die Wahl zu haben.
Das Argument man müsse dem Kunden quasi das Lager vor die Haustüre tragen und alle Kosten in Kauf nehmen, weil er es nicht wie im Laden prüfen kann, impliziert das er ohne Aufwand zum Laden kommt und sich dort 14 Tage mit dem Artikel beschäftigen und in Gebaruch nehmen kann.
Weche Vollpfosten in der Justiz ist auf diese Idee gekommen?