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  • Thema: Anwaltskosten für AGB, Impressum 1000€

    fishnet

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    Re: Anwaltskosten für AGB, Impressum 1000€
    Antwort #30 am: 30. Juni 2013, 22:10:36
    Hallo,
    prüft Ihr auch die Angaben des Händlers - mit Haftungsübernahme?

    (...oder besteht (wie bei gewissen anderen Anbietern) die Gefahr das Ihr Euch bei einer Abmahnung auf den Standpunkt zurückzieht, das der Händler im Rechtskonfigurator falsche Angaben gemacht haben muss?)

    Safeterms.de

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    Re: Anwaltskosten für AGB, Impressum 1000€
    Antwort #31 am: 01. Juli 2013, 18:53:28
    Hallo
    Wir schauen uns die Shops natürlich an, allerdings ist es uns nicht möglich alle Einzelheiten immer und ständig zu prüfen.
    Wenn die Angaben aber nach „besten Wissen und Gewissen“ gemacht wurden und keine „offensichtliche Täuschung“ vorliegt,
    dann gibt es keine Probleme.
    Auf Wunsch kann unsere Anwaltskanzlei den Shop überprüfen und dann sein ok geben. Aber das bleibt sich gleich, denn selbst wenn man sich speziell für seinen Onlineshop die Rechtstexte vom Anwalt erstellen lässt und sich im späteren nicht an die Vorgaben hält, wird der Anwalt nicht vorbehaltlos haften.
    Die Fehler die man bei der Konfiguration machen würde, um abmahnfähig zu sein, müssten dann aber grob fahrlässig sein.

    Unsere Anwaltskanzlei ist aber bei Problemen immer für den Kunden da.

    www.safeterms.de

    Tȟatȟáŋka Íyotake

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    Re: Anwaltskosten für AGB, Impressum 1000€
    Antwort #32 am: 02. Juli 2013, 12:10:17
    Die AGB brauchst du nicht unbedingt, wenn du erstmal schauen willst wie dein shop so läuft, AGB ist kein gesetztliches Muss. Impressum und Widerrufsbelehrung ist Pflicht. Sozusagen währen die AGB die Kür.

    Spritzpistole

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    Re: Anwaltskosten für AGB, Impressum 1000€
    Antwort #33 am: 02. Juli 2013, 19:53:08
    Das ist nur halb richtig. Wenn man Verbrauchern ein Widerrufsrecht einräumen muss und hierbei die 40-Euro-Klausel verwendet wird, dann ist eine Kostentragungsvereinabrung unumgänglich. Diese ist regeäßig nur in AGB unterzubringen.

    Darüber hinaus sind vom Unternehmer gegenüber dem Verbraucher zahlreiche Pflichtinformationen zu erteilen. Auch diese sind regelmäßig in AGB unterzubringen.

    Insofern sind die AGB meines Erachtens schon erforderlich.

    Gruß
    Thomas
    Sämtliche meiner Beiträge und Hinweise zu rechtlichen Themen, erfolgen ausschließlich zur allgemeinen Information und nicht zur Rechtsberatung. Zur Lösung konkreter Rechtsfragen wenden Sie sich bitte an die dafür zugelassenen Berufsträger.

    web0null

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    Re: Anwaltskosten für AGB, Impressum 1000€
    Antwort #34 am: 02. Juli 2013, 20:34:08
    Nee denn das ist auch im BGB geregelt das ja sowieso gilt.
    Sagen zu mindestens die Anwälte die ich kenne.

    Ist natürlich von meiner Seite keine verbindliche Aussage, und ist als Information und nicht als Rechtsberatung anzusehen!

    Spritzpistole

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    Re: Anwaltskosten für AGB, Impressum 1000€
    Antwort #35 am: 04. Juli 2013, 11:00:45
    Dann geben die dir eine falsche Auskunft bzw. übersehen die angesprochenen Punkte überhaupt!

    Im Gesetz sind zu den Pflichtinformationen zwar die Anforderungen enthalten (BGB nur teilweise, im übrigen noch im EGBGB und TMG), über die wesentlichen Punkte muss aber aktiv informiert werden. Gleiches gilt für die 40-Euro-Klausel, die zu ihrer Wirksamkeit vertraglich vereinbart werden muss - da reicht es eben nicht aus, wenn hierzu nur etwas im Gesetz steht.

    Gruß
    Thomas

    web0null

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    Re: Anwaltskosten für AGB, Impressum 1000€
    Antwort #36 am: 04. Juli 2013, 12:05:00
    Zitat
    die zu ihrer Wirksamkeit vertraglich vereinbart werden muss
    Ja und... ich habe nicht behauptet, das es sonst gelte.
    Wenn man keine AGB hat sind diese Punkte eben nicht wirksam vertraglich vereinbart, somit gelten eben übergeordnete Gesetze.
    ... und wenn es dafür keine gesetzliche Regelung gäbe, wäre auch keine da an die man sich halten müsste.

    Zitat
    Dann geben die dir eine falsche Auskunft bzw. übersehen die angesprochenen Punkte überhaupt!
    Ist ja mal eine gewagte aussage, zumal ich von solchen rede, die zu denen gehören, die sich die "kleinen" nicht leisten wollen oder können.

    Mag sein das dass in DE anders ist, kann ich mir aber nicht wirklich vorstellen, könnte aber natürlich so sein, und ich nehme an du wirst das auch gründlich "erforscht" haben. ;-)

    Fakt ist, bei uns sind AGB nicht Pflicht, aber natürlich ratsam wenn man wirksam etwas vereinbaren will, was sich wiederum ja nicht mit übergeordneten Gesetzen beißen darf, denn dann sind sie ja wiederum unwirksam.
    Aber das brauche ich dir ja nicht erzählen.

    Ist natürlich von meiner Seite keine verbindliche Aussage, und ist als Information und nicht als Rechtsberatung anzusehen!

    Gruß

    Phantom

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    Re: Anwaltskosten für AGB, Impressum 1000€
    Antwort #37 am: 04. Juli 2013, 13:02:12
    Die Informationspflichten hat man aber trotzdem und kann diese in den AGB unterbringen. Möglicherweise würde auch eine Seite mit dem Namen "rechtliche Informationen" reichen, oder wenn man diese irgendwo im Bestellaublauf einblendet.

    Spritzpistole

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    Re: Anwaltskosten für AGB, Impressum 1000€
    Antwort #38 am: 08. Juli 2013, 07:26:24
    [...]somit gelten eben übergeordnete Gesetze.
    ... und wenn es dafür keine gesetzliche Regelung gäbe, wäre auch keine da an die man sich halten müsste.

    Das ist in Bezug auf den von mir angesprochenen Punkt eben ein Trugschluss. Wird, wie das Gesetz es vorschreibt, die 40-Euro-Klausel nicht vertraglich verreinbart (z.B. in AGB), ist aber in der Widerrufsbelehrung enthalten, dann ist diese unwirksam. Es gilt dann nicht ein wie auch immer geartetes übergeordnetes Gesetz. Das Problem ist vielmehr, dass man sich in dem geschilderten Beispiel dann einer Abmahngefahr aussetzt und die gilt es eben zu vermeiden.

    Gruß
    Thomas

    fishnet

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    Re: Anwaltskosten für AGB, Impressum 1000€
    Antwort #39 am: 09. Juli 2013, 15:19:37
    Ein Tipp... legt Euch nicht mit Spritzpistole an, der hat viel zu oft Recht / recht... :whistle:
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