Antwort #36 am: 04. Juli 2013, 12:05:00
die zu ihrer Wirksamkeit vertraglich vereinbart werden muss
Ja und... ich habe nicht behauptet, das es sonst gelte.
Wenn man keine AGB hat sind diese Punkte eben
nicht wirksam vertraglich vereinbart, somit gelten eben übergeordnete Gesetze.
... und wenn es dafür keine gesetzliche Regelung gäbe, wäre auch keine da an die man sich halten müsste.
Dann geben die dir eine falsche Auskunft bzw. übersehen die angesprochenen Punkte überhaupt!
Ist ja mal eine gewagte aussage, zumal ich von solchen rede, die zu denen gehören, die sich die "kleinen" nicht leisten wollen oder können.
Mag sein das dass in DE anders ist, kann ich mir aber nicht wirklich vorstellen, könnte aber natürlich so sein, und ich nehme an du wirst das auch gründlich "erforscht" haben.
Fakt ist, bei uns sind AGB nicht Pflicht, aber natürlich ratsam wenn man
wirksam etwas vereinbaren will, was sich wiederum ja nicht mit übergeordneten Gesetzen beißen darf, denn dann sind sie ja wiederum
unwirksam.
Aber das brauche ich dir ja nicht erzählen.
Ist natürlich von meiner Seite keine verbindliche Aussage, und ist als Information und nicht als Rechtsberatung anzusehen!
Gruß