Antwort #33 am: 21. Oktober 2009, 09:47:38
Ich fass es nicht ....
darum frage ich mal allgemein und
ohne Bezug auf angesprochene Rechtsvertreter/innen...
Wie blöde muss ein Jurist sein, seinen Mandanten nicht darauf aufmerksam zu machen, dass der Gesetzgeber eine Umsatzsteuer-ID im Impressum zwingend vorschreibt
Wie blöde muss ein Jurist sein, seinen Mandanten nicht darauf aufmerksam zu machen, dass es nicht gleichzeitig Widerruf und Rückgabe gemeinsam geben darf... da das Eine das Andere ausschließt
Wie blöde muss ein Jurist sein, seinen Mandanten nicht darauf aufmerksam zu machen, dass der Gesetzgeber bei Anwendung der 40-Euro-Klausel explizit und höchstrichterlich die
gesonderte Vereinbahrung dieser Klausel
in den AGB unter "Rücksendekosten" verlangt
nur 3 Beispiele von Vielen !!!!!!!!
...und was zum Teufel ist wohl diese
gottvermaledeite Suchfunktion hier im Forum ???
welche zu allen Punkten x-fach Hinweise und Lösungen bietet
... und weshalb zum Teufel wurden letztes Jahr wohl 260.000 -
in Worten: zweihundertsechzigtausend - Abmahnungen wegen falscher oder fehlerhafter WRB und AGB (Quellen IHK ..stat. Bundesamt...Verbraucherschutz) abgemahnt ????
Was meint wohl der Gesetzgeber zur WRB
http://www.bundesrecht.juris.de/bgb-infov/anlage_2_24.htmlsieht die dann in Shops vielleicht so aus ???
Verbraucher (§ 13 BGB) haben ein gesetzliches Widerrufsrecht.
Widerrufsbelehrung
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache Der Widerruf ist zu richten an: .....
Vergleich mal mit DEINER
Und wann lernt ein Shopbetreiber das man Widerrufsbelehrung nicht mit "ä" wie "Bl"ä"hungen schreibt
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