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  • Thema: Fotos verschwommen.

    guensi

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    Fotos verschwommen.
    Antwort #30 am: 16. Oktober 2009, 20:49:21


    Zitat
    Hallo,

    meine Seite habe ich mir schon angesehen.Ich dachte du meinst die Start-Seite hier.
    Ich bin nun mal neu und versuche eigentlich nur etwas Rat zu bekommen.

    Die ganzen AGB sind von einer Anwältin.
    Ich habe mich mal um geschaut in vielen anderen Shops stehen die AGB auch alle so.
    Dann hätten ja alle die falschen AGB.
    Auf was willst du hinaus?

    Ich wollte doch nur etwas rat.

    LG

    Ich bewundere dieses Forum. Trotz nachhaltig unter Beweis gestellter Beratungsresistenz wirst du nicht vom Acker gejagt. Im Gegenteil, die Versuche dich auf den rechten Weg zu leiten nehmen kein Ende. Das sollte dir zu Denken geben. Hier will dir keiner was Böses.

    Alleine deshalb solltest du dich mal mit dem oben bereits gesagten intensiv auseinandersetzen.

    Denn, nachdem vsell dir ja bereits massiv versucht hat auf die Sprünge zu helfen, wäre weiter gehender Rat zu deinen AGB schon Rechtsberatung, und das dürfen nur RAe. Aus der Tatsache, dass die sozusagen ein Monopol auf Rechtsberatung haben, kannste aber nicht gleich ableiten, dass alles was von einem RA kommt, auch dem geltenden Recht entspricht. Für den Betrieb eines Web-Shops brauchste einen RA / eine RAin, mit dem Spezialgebiet Online-Recht, oder besser noch Spezialgebiet Online-Handel. Fachrecht gehört in die Hand eines entsprechenden Fachanwaltes.
    Oder würdest du einen Scheidungsanwalt beauftragen, wenn du eine Mordanklage am Hals hättest?

    Ach ja, und was viele andere Shops machen, sollte, kann und darf für dich kein Maßstab sein. Das Netz ist voll von Harakiri-Projekten und davon lebt inzwischen eine ganz erkleckliche Anzahl von (möglicherweise) professionellen Abmahnern.

    Zudem sind die Anforderungen an die AGB für Online-Shops absolut nicht dieselben! Der eine Shop braucht gar keine, einem anderen reichen 5 Punkte, wer z.B. Online Verträge abschliesst braucht u.U. seitenweise AGB. Was beim einen noch vom Recht gedeckt ist ist beim anderen ein abmahnfähiger Tatbestand (wobei die meisten der oben genannten Punkte das wohl für jeden Shop sind).

    Wie dem auch sei, dies ist ein freies Land, jeder darf sich nach seinem eigenen freien Willen solange abmahnen lassen, wie er das möchte. Aber vielleicht verkennen wir auch alle deine Motivation. Mag sein dass du keinen Web-Shop betreiben willst, sondern ein Hilfsprojekt für notleidende Abmahnspezialisten.

    Tomcraft

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    Fotos verschwommen.
    Antwort #31 am: 16. Oktober 2009, 21:03:41
    Zitat
    Ich bewundere dieses Forum. Trotz nachhaltig unter Beweis gestellter Beratungsresistenz wirst du nicht vom Acker gejagt.

    Ich bin ruhiger geworden, gelle? ;-)

    Anonym

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    Fotos verschwommen.
    Antwort #32 am: 21. Oktober 2009, 09:05:24
    Ich bin bemüht euren Rat zu folgen und echt motiviert.
    Was soll ich denn machen meine AGB sind von einer Anwältin mit Onlinerecht/Handel.

    Ich meinte warum haben andere Shops genau die AGb wie meine?
    Dann müssten diese ja auch nicht in Ordnung sein?

    Versteh das ganze nicht.

    Lg

    vsell

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    Antwort #33 am: 21. Oktober 2009, 09:47:38
    Ich fass es nicht ....
    darum frage ich mal allgemein und ohne Bezug auf angesprochene Rechtsvertreter/innen...

    Wie blöde muss ein Jurist sein, seinen Mandanten nicht darauf aufmerksam zu machen, dass der Gesetzgeber eine Umsatzsteuer-ID im Impressum zwingend vorschreibt

    Wie blöde muss ein Jurist sein, seinen Mandanten nicht darauf aufmerksam zu machen, dass es nicht gleichzeitig Widerruf und Rückgabe gemeinsam geben darf... da das Eine das Andere ausschließt

    Wie blöde muss ein Jurist sein, seinen Mandanten nicht darauf aufmerksam zu machen, dass der Gesetzgeber bei Anwendung der 40-Euro-Klausel explizit und höchstrichterlich die gesonderte Vereinbahrung dieser Klausel in den AGB unter "Rücksendekosten" verlangt

    nur 3 Beispiele von Vielen !!!!!!!!

    ...und was zum Teufel ist wohl diese gottvermaledeite Suchfunktion hier im Forum ???
    welche zu allen Punkten x-fach Hinweise und Lösungen bietet

    ... und weshalb zum Teufel wurden letztes Jahr wohl 260.000 -
    in Worten: zweihundertsechzigtausend - Abmahnungen wegen falscher oder fehlerhafter WRB und AGB (Quellen IHK ..stat. Bundesamt...Verbraucherschutz) abgemahnt ????

    Was meint wohl der Gesetzgeber zur WRB
    http://www.bundesrecht.juris.de/bgb-infov/anlage_2_24.html

    sieht die dann in Shops vielleicht so aus ???

    Verbraucher (§ 13 BGB) haben ein gesetzliches Widerrufsrecht.

    Widerrufsbelehrung

    Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache Der Widerruf ist zu richten an: .....

    Vergleich mal mit DEINER

    Und wann lernt ein Shopbetreiber das man Widerrufsbelehrung nicht mit "ä" wie "Bl"ä"hungen schreibt

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    Tomcraft

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    Antwort #34 am: 21. Oktober 2009, 11:36:54
    P.S.: Auch wenn der Ton mal etwas rauer wird heisst das nicht, dass er dich persönlich angreifen will, versteh das bitte nicht falsch, dafür kenne ich ihn mittlerweile gut genug. ;-)

    Wir wollen dich nur vor unnötigen Kosten beschützen, die du dir durch deine doch zugegebenermaßen recht hohe Naivität einhandeln würdest.

    Nimm doch bitte unsere Ratschläge an und hinterfrage nicht alles hundert mal...

    Anonym

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    Fotos verschwommen.
    Antwort #35 am: 21. Oktober 2009, 19:43:15
    Danke euch werd das nochmal überarbeiten.
    Die Rechtschreibfehler habe ich nicht bemerkt sorry!

    Lg

    Anonym

    • Gast
    Fotos verschwommen.
    Antwort #36 am: 21. Oktober 2009, 19:56:28
    Hallo,

    danke euch echt.
    Meine WRB und RGB sind getrennt.

    Den Schreibfehler habe ich auch beseitigt.
    Werde es überarbeiten.
    Bin nur nicht so schnell!
    Lg

    guensi

    • Viel Schreiber
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    Fotos verschwommen.
    Antwort #37 am: 23. Oktober 2009, 19:04:57


    Zitat
    Hallo,

    danke euch echt.
    Meine WRB und RGB sind getrennt.

    Den Schreibfehler habe ich auch beseitigt.
    Werde es überarbeiten.
    Bin nur nicht so schnell!
    Lg

    WRB und RGB sind getrennt???

    Du machst es einem echt nicht leicht. Hier gibts kein getrennt, sondern nur entweder oder!!!

    Nochmal deutlich - entweder du gibst deinen Kunden ein Widerrufsrecht -> dann WRB
    oder du gibst ein Rückgaberecht -> dann RGB

    Beides zusammen in einem Shop (egal wie weit voneinander getrennt) = rechtswidrig = Garantie für eine Abmahnung!

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