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  • Thema: Zusatz zur Widerrufsbelehrung, Übernahme der Rücksendekosten

    Zaldoran

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    Moin

    Ich frage mich in wieweit dieser Zusatz zur Widerrufsbelehrung verwendbar ist:

    Wenn Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen und soweit wir die Rücksendekosten zu tragen haben, können Sie die Ware selbstverständlich unfrei an uns senden, ohne das Ihnen hierbei Kosten entstehen. Falls Sie die Rücksendung frankieren möchten, erstatten wir Ihnen jedoch gerne auch vorab die Kosten für den Rückversand, oder senden Ihnen auf Wunsch einen vorbereiteten Retourenaufkleber zu.

    Dem Beschluß vom OLG Hamburg vom 20.4.2007 (Az.: 3 W 83/07) wäre damit ja eigentlich genüge getan (weiß allerdings nicht ob es da inzwischen neuere, anderslautende Rechtssprechung gibt) allerdings frage ich mich, ob der explizite Hinweis dass Waren auch unfrei zurückversandt werden können nicht schon wieder in die Schublade "Werben mit Selbstverständlichkeiten" geraten könnte...

    Linkback: https://www.modified-shop.org/forum/index.php?topic=23471.0

    fishnet

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    Re: Zusatz zur Widerrufsbelehrung, Übernahme der Rücksendekosten
    Antwort #1 am: 24. November 2012, 19:39:03
    Andere Idee:
    Zitat
    Hinweise:
    1. Senden Sie die Ware bitte als frankiertes Paket an uns zurück und bewahren Sie den Einlieferbeleg auf.
    Wir senden Ihnen auch gerne einen Retourenschein, sofern die Versandkosten nicht von Ihnen selbst zu tragen sind.
    2. Bitte vermeiden Sie Beschädigungen und/oder Verunreinigungen der Ware.
    Senden Sie das Produkt bitte möglichst in Originalverpackung mit sämtlichem Zubehör
    und mit allen Verpackungsbestandteilen an uns zurück.
    Verwenden Sie ggf. eine schützende Umverpackung.
    Wenn Sie die Originalverpackung nicht mehr besitzen, sorgen Sie bitte mit einer
    geeigneten Verpackung für einen ausreichenden Schutz vor Transportschäden.

    3. Bitte beachten Sie, dass die vorgenannten Ziffern 1-2 nicht
    Voraussetzung für die wirksame Ausübung des Widerrufsrechts sind.

    noRiddle (revilonetz)

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    Re: Zusatz zur Widerrufsbelehrung, Übernahme der Rücksendekosten
    Antwort #2 am: 25. November 2012, 01:54:04
    Die Tatsache, daß widerrufende Kunden Ware unfrei zurücksenden dürfen,
    was teilweise mit erheblichen Kosten für den Versender verbunden ist,
    ist eine gesetzlich legitimierte Frechheit.
    Da würde ich den Kunden nicht noch extra drauf hinweisen.

    Gruß,
    noRiddle

    Spritzpistole

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    Re: Zusatz zur Widerrufsbelehrung, Übernahme der Rücksendekosten
    Antwort #3 am: 25. November 2012, 11:27:00
    Hallo,

    also grundsätzlich ist es dem Kunden gestattet, die Ware im Falle eines Widerrufs unfrei zurückzusenden. Böswillige Abmahner würden in deinem Hinweis, dass eine unfreie Rücksendung erlaubt ist, möglicherweise eine Werbung mit Selbstverständlichkeiten herleiten wollen. Leiste diesem Missverständnis lieber keinen Vorschub.

    Gruß
    Thomas
    Sämtliche meiner Beiträge und Hinweise zu rechtlichen Themen, erfolgen ausschließlich zur allgemeinen Information und nicht zur Rechtsberatung. Zur Lösung konkreter Rechtsfragen wenden Sie sich bitte an die dafür zugelassenen Berufsträger.

    Zaldoran

    • Fördermitglied
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    Re: Zusatz zur Widerrufsbelehrung, Übernahme der Rücksendekosten
    Antwort #4 am: 25. November 2012, 14:21:18
    Dieser Grat zu gehen ist dann aber ein ganz schmaler.

    Es darf nicht der geringste Zweifel daran bestehen, dass dem Kunden das gesetzlich verbriefte Widerrufsrecht nicht eingeschränkt wird - weil das ja aber selbstverständlich ist, darf man genau darauf selbstverständlich nicht hinweisen. Ich denke der Ansatz von Fishnet ist dann auch nur alter Wein in neuen Schläuchen (Das Ziffer 1 und 2 keine voraussetzung für einen wirksamen Widerruf ist ist ja ebenso selbstverständlich)

    @NoRiddle
    Natürlich ist es eine gesetzlich legitimierte Frechheit, nur sollte der Händler sehen dass er das beste daraus macht. Und daraus ergibt sich eben das obenstehende Problem.

    noRiddle (revilonetz)

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    Re: Zusatz zur Widerrufsbelehrung, Übernahme der Rücksendekosten
    Antwort #5 am: 25. November 2012, 14:33:05
    Es gibt kein Problem, denn du mußt den Kunden nicht noch darauf hinweisen, daß er dir Kosten verursachen kann.

    Warum reicht das nicht ?

    "....Wir erstatten wir Ihnen gerne auch vorab die Kosten für den Rückversand, oder senden Ihnen auf Wunsch einen vorbereiteten Retourenaufkleber zu."

    Gruß,
    noRiddle

    je_web

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    Re: Zusatz zur Widerrufsbelehrung, Übernahme der Rücksendekosten
    Antwort #6 am: 25. November 2012, 14:34:50
    Das wird sich vermutlich bald erledigen, wenn der Käufer grundsätzlich die Rücksendekosten zu tragen hat und die bloße Rücksendung nicht mehr ausreicht:

    http://www.internetrecht-rostock.de/verbraucherrechterichtlinie-widerrufsrecht.htm

    Dauert leider noch ein bisschen...

    hgk1911

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    Re: Zusatz zur Widerrufsbelehrung, Übernahme der Rücksendekosten
    Antwort #7 am: 25. November 2012, 15:04:16
    Hallo
    laut unserem RA nehmen wir auch unfreie Sendungen an, erstatten aber nur 5,90 (Paketgebühr)
    D.h. die Differenz zwischen 5,90 und der unfreien Zustellung wird vom Erstattungsbetrag abgezogen.

    Einen neuen Betrugsversuch vom Kunden hatten wir nun in folgender Form:
    KD nimmt Ware an
    2 Tage später liefert er die Ware mit uns als Absender unfrei bei seiner Post ein (Paketkarte unfrei)
    Ware kommt an, KD verweigert die Annahme, Post sendet an Absender zurück und kassiert bei dem (uns) 15 Euro

    Hatte mit Paypal bezahlt und wollte dann von denen Geld zurück. War zum Glück für uns jedoch ein Schuss in den Ofen, da ihm ja der Versandnachweis der Rücksendung fehlte

    noRiddle (revilonetz)

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    Re: Zusatz zur Widerrufsbelehrung, Übernahme der Rücksendekosten
    Antwort #8 am: 25. November 2012, 16:27:19
    Das wird sich vermutlich bald erledigen, wenn der Käufer grundsätzlich die Rücksendekosten zu tragen hat und die bloße Rücksendung nicht mehr ausreicht:

    http://www.internetrecht-rostock.de/verbraucherrechterichtlinie-widerrufsrecht.htm

    Dauert leider noch ein bisschen...

    Na da sitzen ja doch nicht nur Vollpfosten in der EU-Kommision ?
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