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  • Thema: Steuertexte auf RE bei Ausfuhr

    NicoDeluxe

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    Steuertexte auf RE bei Ausfuhr
    am: 13. November 2012, 20:36:19
    Hallo zusammen,

    hat jemand die aktuellen Texte parat, welche auf die RE müssen, wenn man steuerfrei  in EU und 3Land liefert?

    EU = Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung  << reicht das?
    drittland = ??

    Linkback: https://www.modified-shop.org/forum/index.php?topic=23304.0

    xxxxxxxxx

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    Re: Steuertexte auf RE bei Ausfuhr
    Antwort #1 am: 13. November 2012, 20:54:00
    Muß da was drauf?  :-?
    Ich hab immer nur die UID des Empfängers drauf und mach das schon eine halbe Ewigkeit so.
    Niemals eine Reklamation vom FA bekommen.

    Es sollte dann im Mwst-Feld natürlich eine "0" als Betrag stehen.

    Das gleiche für Export. Natürlich ohne UID Nummer.

    NicoDeluxe

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    Re: Steuertexte auf RE bei Ausfuhr
    Antwort #2 am: 13. November 2012, 22:42:30
    Eigentlich muss der vermerk drauf, aber wenn das FA sieht, wohin die Ware ging dann werden die schon kein Terror machen, aber sicher ist sicher

    frangulus

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    Re: Steuertexte auf RE bei Ausfuhr
    Antwort #3 am: 13. November 2012, 22:55:28
    Eigentlich muss der vermerk drauf, aber wenn das FA sieht, wohin die Ware ging dann werden die schon kein Terror machen, aber sicher ist sicher

    Hi,

    wenn eine steuerfreie Lieferung erfolgt es muss ein Vermerk auf die Rechnung mit der Begründung für die Steuerfreiheit. Einen Standardsatz dafür gibt es m.Wissens nicht.
    Also "Steuerfreie innergemeinschaftliche Leiferung " (und geprüfte UstId des Empfängers) oder "Steuerfreie Ausfuhr - Nicht EU" sollte reichen.
    UStG §14 Absatz 4 Satz 8
    http://dejure.org/gesetze/UStG/14.html

    Mfg

    NicoDeluxe

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    Re: Steuertexte auf RE bei Ausfuhr
    Antwort #4 am: 13. November 2012, 22:57:24
    Hey frangulus dann ist ja gut :-) dachte irgendwelches Paragrafen gedöns muss noch drauf

    frangulus

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    Re: Steuertexte auf RE bei Ausfuhr
    Antwort #5 am: 13. November 2012, 23:00:11
    Hey frangulus dann ist ja gut :-) dachte irgendwelches Paragrafen gedöns muss noch drauf

    Gerne,
    es muss nur nachvollziehbar sein warum steuerfrei berechnet wurde.
    Das §-Gedöns interessiert den Empfänger im Ausland nicht und der Prüfer kennt es.

    MfG 

    p3e

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    Re: Steuertexte auf RE bei Ausfuhr
    Antwort #6 am: 13. November 2012, 23:10:57
    So wie fragulus habe ich das auch. Den Sinn dahinter sehe ich nicht, aber unser Steuerberater sagte, dass das sein muss, obwohl es sich aus den anderen Daten der Rechnung bereits ergibt.

    frangulus

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    Re: Steuertexte auf RE bei Ausfuhr
    Antwort #7 am: 13. November 2012, 23:21:53
    So wie fragulus habe ich das auch. Den Sinn dahinter sehe ich nicht, aber unser Steuerberater sagte, dass das sein muss, obwohl es sich aus den anderen Daten der Rechnung bereits ergibt.

    Bei Ausfuhren ist es noch einfach aus anderen Angaben auf der Rechnung zu erkennen. Es gibt jedoch auch andere Umstände die eine Ust-Steuerbefreiung (§4 z.Bsp. Porto) nach sich ziehen. Das ist es teilweise auch für den Empfänger interessant.

    Mfg

    xxxxxxxxx

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    Re: Steuertexte auf RE bei Ausfuhr
    Antwort #8 am: 13. November 2012, 23:24:51
    Es ergibt sich aus der Rechnung dadurch das der ausgewiesene Steuerbetrag gleich NULL ist. Wenn man aber nur einen Gesamtbetrag hinschreibt, ohne die Steuer auszuweisen, dann ist es nicht klar, ob der Empfänger im Ausland die Steuer bezahlt hat oder nicht (wenn man den Text nicht drin hat).

    p3e

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    Re: Steuertexte auf RE bei Ausfuhr
    Antwort #9 am: 13. November 2012, 23:27:22
    Ich habe beides drinn, aber das Beispiel von frangulus leuchtet ein. Danke.
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    30. Januar 2015, 19:46:20 von remo
               
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