Antwort #15 am: 15. Oktober 2009, 07:55:43
Deutsche Beamte können zur Untersuchung ihres Geisteszustandes in die Irrenanstalt gebracht und dort bis zu sechs Wochen verwahrt und untersucht werden....
Interessant, haben Beamte denn einen Anspruch auf einen derartigen Sonderurlaub? Ist das vielleicht frei nach Leary der gesetzlich regulierte Ansatz für eine umfassende Bewusstseinserweiterung der deutschen Beamtenschaft?
Ob das nicht dem Grundsatz von Beamtenmikado wiederspricht, da muss eine neue Gesetzgebung her, Anstaltbesuche nur in der 4 stündigen Mittagspause.
Übrigens es gibt Beamte die arbeiten - ja war auch geschockt aber die gibts in Echt - hatte letztes Jahr ne Aussenprüfung der Prüfer sass 3 Tage lang @ 15Stunden um mir ein vergehen Nachzuweisen, er hat dann auch was gefunden ich musste 3,47 EUR Nachzahlen - eindeutig Steuerhinterziehung aber nicht verschwendung von Staatsresourcen.
Gruss
mantis