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  • Thema: Gesetze eines anderen Landes "erzwingen"?

    Herr Sven

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    Gesetze eines anderen Landes "erzwingen"?
    am: 01. November 2012, 18:57:51
    Hallo Leute!

    Kurze, aber wahrscheinlich schwierige Frage:

    Wie schaffe ich es, das für meine Website die Gesetzte eines anderen Landes gelten - und nicht die von Deutschland?

    Gibt es eine andere Möglichkeit außer in das "Wunschland" umzuziehen?



    Linkback: https://www.modified-shop.org/forum/index.php?topic=23095.0

    hendrik

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    Re: Gesetze eines anderen Landes "erzwingen"?
    Antwort #1 am: 01. November 2012, 21:12:16
    Du kannst nicht deine Website ins Ausland verlagern, unter deren Gesetzgebung stellen, und selbst hier bleiben.

    Deine Website, wahrscheinlich meinst du deinen Webshop, unterliegt den Gesetzen des Staates wo deine Firma angemeldet ist. Entsprechend deines Impressums.

    Wenn du lieber unter den Gesetzen eines anderen Landes wirtschaften möchtest mußt du deine Firma umziehen.

    Gruß
    Hen

    xxxxxxxxx

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    Re: Gesetze eines anderen Landes "erzwingen"?
    Antwort #2 am: 01. November 2012, 22:58:18
    Du kannst  zB. in GB eine Ldt. gründen (als reine Briefkastenfirma), dein Auslieferungslager aber hier in Deutschland unterhalten. Als Firmeninhaber sollte dein Lebensmittelpunkt dann aber auch im Ausland sein.

    Da es viele großen Firmen auch nicht anders handhaben um sich gewissen Verordnungen zu entziehen, brauch sich der kleine Unternehmer auch nicht dafür zu schämen sowas zu tun.

    frangulus

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    Re: Gesetze eines anderen Landes "erzwingen"?
    Antwort #3 am: 01. November 2012, 23:48:58
    Du kannst  zB. in GB eine Ldt. gründen (als reine Briefkastenfirma), dein Auslieferungslager aber hier in Deutschland unterhalten.

    Hi,
    mit solchen rechtlichen Tipps sollte man vorsichtig umgehen. Wenn das Lager in DE ist und/oder der Shop an deutsche Käufer richtet sind immer noch viele deutsche Gesetze und Regeln einzuhalten. Da ist es vollkommen egal wo der Inhaber wohnt, das höchstens für Einkommenssteuer u.ähnl. relevant.

    Je nach dem was der TE vorhat kann so ein Schuss auch nach hinten losgehen.
    Dann hat er sich nachher an zwei verschiedene gesetzliche Regelwerke zu halten und muss bei Beiden auf dem Laufenden bleiben.

    LG  

    Herr Sven

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    Re: Gesetze eines anderen Landes "erzwingen"?
    Antwort #4 am: 02. November 2012, 11:12:48
    Hallo,

    alles klar, danke für die Infos.
    Also praktisch genommen, selbst bei Truecolors Möglichkeit, ist immer ein Umzug nötig, sofern sich das Angebot hauptsächlich an deutsche Kunden richtet.

    Wie sieht es aber anders herum aus: Was, wenn meine Haupt-Kunden aus den USA kommen, Serverstandort / Firmensitz etc. aber in Deutschland liegt? Muss ich mich dann nur an das deutsche Gesetzt halten?

    hendrik

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    Re: Gesetze eines anderen Landes "erzwingen"?
    Antwort #5 am: 02. November 2012, 12:21:35
    Natürlich. Die Gesetze deines Gerichtsstandes gelten. Wenn deine Amis nicht zufrieden sind müssen sie sich and dein deutsches Gericht wenden. Und das urteilt nach deutschen Gesetzen. Außenwirtschaft eben.

    Obwohl. Da gibt es in der Rechtssprechung schon allerhand Ausnahmen. Firmen melden sich im Ausland an um der deutschen Rechtssprechung zu entgehen. Aber wenn offensichtlich ist, daß sie sich rein an deutsches Publikum wenden. Da haben Gerichte schon entschieden, daß sie sich nicht einfach aus allen Vorschriften herausstehlen können.

    Gruß
    Hen

    frangulus

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    Re: Gesetze eines anderen Landes "erzwingen"?
    Antwort #6 am: 02. November 2012, 13:01:33
    Hallo,

    alles klar, danke für die Infos.
    Also praktisch genommen, selbst bei Truecolors Möglichkeit, ist immer ein Umzug nötig, sofern sich das Angebot hauptsächlich an deutsche Kunden richtet.

    Nein, dann hilft auch ein Umzug nicht.

    Zitat
    Wie sieht es aber anders herum aus: Was, wenn meine Haupt-Kunden aus den USA kommen, Serverstandort / Firmensitz etc. aber in Deutschland liegt? Muss ich mich dann nur an das deutsche Gesetzt halten?

    Das ist so einfach nicht zu beantworten, wenn die Ware aus DE nach USA geliefert wird dann ist es umsatzsteuertechnisch ein Aussenhandel. Die amerikanische VAT muss Dich nicht interessieren. Bei
    Produkthaftung, Wettbewerbsrecht und Schadensersatz sieht es jedoch anders aus. Ebenso bei Einfuhrbestimmungen etc., da kann doch teilweise US-Recht zur Anwendung kommen.
    Ich denke Du solltest Dich nicht nur auf Forenbeiträge verlassen, sondern auch mit eindeutigen Informationen (Produkte) professionellen Rat einholen. Die Aussenhandelsberater der IHK und ein fachlich versierter Anwalt sind die richtigen Ansprechpartner.

    MfG

    PS http://www.duesseldorf.ihk.de/.../M2_
     

    xxxxxxxxx

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    Re: Gesetze eines anderen Landes "erzwingen"?
    Antwort #7 am: 02. November 2012, 13:03:25
    Hallo,

    alles klar, danke für die Infos.
    Also praktisch genommen, selbst bei Truecolors Möglichkeit, ist immer ein Umzug nötig, sofern sich das Angebot hauptsächlich an deutsche Kunden richtet.

    "Lebensmittelpunkt" heisst nicht notwendigerweise Umzug. Josef Ackermann arbeitete in Frankfurt, "wohnte" aber in Zürich, was ihn, bekannterweise aber nicht davon abhielt in Berlin im Kanzleramt seinen Geburtstag zu feiern. :)

    Edit:
    Ok, bevor es falsch verstanden wird, das genannte Beispiel gilt selbstverständlich nicht für Dich.

    In 99% der Fälle wird man nur durch einen Umzug seinen Lebensmittelpunkt woanders ausweisen können.

    xxxxxxxxx

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    Re: Gesetze eines anderen Landes "erzwingen"?
    Antwort #8 am: 02. November 2012, 13:07:43

    Ich denke Du solltest Dich nicht nur auf Forenbeiträge verlassen, sondern auch mit eindeutigen Informationen (Produkte) professionellen Rat einholen. Die Aussenhandelsberater der IHK und ein fachlich versierter Anwalt sind die richtigen Ansprechpartner.

    MfG


    Da hat er Recht.

    Herr Sven

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    Re: Gesetze eines anderen Landes "erzwingen"?
    Antwort #9 am: 02. November 2012, 17:19:29
    Danke für die Antworten Leute!


    Ich denke Du solltest Dich nicht nur auf Forenbeiträge verlassen, sondern auch mit eindeutigen Informationen (Produkte) professionellen Rat einholen. Die Aussenhandelsberater der IHK und ein fachlich versierter Anwalt sind die richtigen Ansprechpartner.

    Ist denke ich das Beste. Vor allem in dem Bereich ist es denke ich einfach relativ kompliziert.
    Da muss man nur noch einen versierten Anwalt finden. Den gute "Insider-Tipps" wie man vielleicht das ein oder andere umgehen kann kennt nicht jeder.

    Hast du vielleicht nochmal den Link parat, der oben funktioniert (zumindest bei mir) nicht.

    Beste Grüße
    Sven

    frangulus

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    Re: Gesetze eines anderen Landes "erzwingen"?
    Antwort #10 am: 02. November 2012, 18:36:17
    Hast du vielleicht nochmal den Link parat, der oben funktioniert (zumindest bei mir) nicht.

    Ja, ich krige den Link nicht richtig kopiert. Hier noch ein paar Hinweise:

    www.unitedstates.de/html/zivilrechtliche_klagen_usa.html

    http://www.stuttgart.ihk24.de/international/Internationales_Wirtschaftsrecht/Rechtsinformationen_zu_einzelnen_Laendern/967620/Produkthaftung_USA.html;jsessionid=96146DB1004E780C4A0D70D22F8DA39E.repl23

    Und Google mal nach "us recht klage in deutschland" unter anderem, dann das letzte Suchergebnis auf Seite 1

    Herr Sven

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    Re: Gesetze eines anderen Landes "erzwingen"?
    Antwort #11 am: 04. November 2012, 21:21:39
    Danke!