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  • Thema: Widerrufsbelehrung in Mail

    ds170477

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    Antwort #15 am: 12. Oktober 2009, 17:58:39
    Hallo Micha,

    auch eine optimale Lösung, dann fehlt nur noch ein Hp pro 8000 oda 8500 und du hast ca 0,04€ "Drückkosten :thx: "

    Gruss

    Daniel

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    Tomcraft

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    Antwort #16 am: 12. Oktober 2009, 19:32:47
    Hi Micha, das ist eine super Idee! Das werde ich mal bei uns für den nächsten Briefbogen anregen! ;-)

    guensi

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    Antwort #17 am: 12. Oktober 2009, 20:38:50
    Yoh, hab auf der Rückseite der Rechnung immer WRB und AGB. Stapelweise durch den Kopierer gejagt, dann musste nur noch aufpassen, dass du beim Rechnungsdruck die Seiten richtig rum einlegst ;-)

    ds170477

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    Antwort #18 am: 12. Oktober 2009, 20:43:31
    @guensi wie gesagt kann dir nur den HP pro 8000 oda 8500 empfehlen. Die Druckkosten sind niedriger als bei Laserdrucker und du braucht nicht auf das "Bitte Blatt richtig einlegen" beim kühlen Blonden zu denke :thx:

    Gruss

    Daniel

    Benny

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    Antwort #19 am: 12. Oktober 2009, 20:44:02
    @guensi:

    In welcher Schriftgröße hast du die eigentlich? Würde mich interessieren, weil ich die nie auf 1 Seite bekomme.

    ds170477

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    Antwort #20 am: 12. Oktober 2009, 20:52:54
    @ Benny  einfach "strg" + "-" drücken  :mrgreen:

    Gruss

    Daniel

    Benny

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    Antwort #21 am: 12. Oktober 2009, 21:04:59
    Ich meine das ja eher auch in Hinsicht lesbarkeit. Kann gerne alles in 1px Größe drucken, nur keiner kann es dann lesen

    guensi

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    Antwort #22 am: 12. Oktober 2009, 21:06:18
    Hängt natürlich davon ab, wieviel du den Kunden in den AGB mitteilen musst, aber mir haben bisher immer 6pt gereicht, enger Zeilenabstand, 3-Spalten-Satz. Wers größer haben will, klickt auf den AGB-Link auf der Seite. Ausserdem, nach neuester Rechtsprechung muss das mit zumutbarer Anstrengung zu lesen sein. Geht ja auch nur darum, dass keiner sagen kann, er hätte die trotz mehrfacher Hinweise und einmal abhaken vor der Bestellung nicht zur Kenntnis genommen.

    @ds170477
    Die Rechnung hat ein farbiges Logo, (soll doch zur CI passen) also nix mit diesem Ungetüm. Und dafür tuts mein alter Epson, der seit Jahren unermüdlich seine Dienste verrichtet, keine Kodierung von Patronen kennt und sich mit der billigsten Nachfülltinte (absolut problemlos) begnügt.

    ds170477

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    Antwort #23 am: 12. Oktober 2009, 21:09:49
    hmmm jetzt wäre der Rat bestimmt teuer... hier mal was: Wie klein darf eine AGB-Klausel in einem Vertrag sein? 1,5 mm?

    es gibt bestimmt aktuellere Urteile...

    ds170477

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    Antwort #24 am: 12. Oktober 2009, 21:13:56
    Also für 25€ 2000 Seiten schwarz ist dank seiner Druckquali, auch farbig (1200 Seiten)
    akzeptabel. Die Laserdrucker sind teurer und ich finde Oldtimer gut... Solange et keine 4 Beine hat :wohow:

    stuttgarter

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    Antwort #25 am: 13. Oktober 2009, 05:59:27
    Hallo

    Grundsätzlich:
    AGB müssen nirgendwo mitgeteilt werden - weder auf der Shopseite, noch in eMails, noch auf der Rechung, noch sonstwo! Dann hätte der AGB-Verwender halt "nur" den Nachteil, daß er sich nicht auf in den AGB geregelte Vertragsbestimmungen berufen könnte.

    Was die Erteilung von Fernabsatz-Informationen anlangt, so schreibt das Gesetz "nur" vor, daß deren Erteilung in der (verordneten) "dauerhaften Textform" alsbald zu erfolgen haben muß, spätestens bei Waren-Lieferung.

    Ansonsten darfst Du's hinsichtlich der Textform-Fernabsatzinformations-Erteilung halten, wie Du möchtest - mit ALLEN Nachteilen, die Dir aus Deiner Entscheidung ( Zeitpunkt der Erteilung, Art der Textform (CD, DVD, Papier, Fax, eMail, ... ) usw. erwachsen können.

    Jedoch wäre auch interessant zu wissen, das agbs usw. in bestellbestäigung dies ein nachteil sein kann :-) siehe: Automatische Bestellbestätigung in Online-Shops

    nochmals ..

    Kein Anfechtungsrecht bei Kenntnis der falschen Preisauszeichnung zum Zeitpunkt der Bestellbestätigung

    Vorsicht bei der Formulierung der Bestellbestätigung!

    Für unsere Kunden, werde ich vorschlagen, Bestätigung der Bestellung jedoch noch kein "Vertragsschluss"  dieser erst mit Mailnr. 2  "nach Prüfung der Bestellung"   Auftragsbestätigung Buftrag in bearbeitung oder Auftrag wird versendet also hier die AGB s inkl. Widerruf..

    also AGBs inkl. Widerruf ( besser fett geschrieben )in die richtig formulierte mail als Bestellbestätigung anhängen nicht unbedingt als PDF, denn mit dieser richtig formulierte mail inkl. AGB s kommt erst ein bindender Vertrag Zustande, nicht zwingend mit der Bestellung! soweit ich das weiss.

    was meint ihr ?

    Grüßle

    ds170477

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    Antwort #26 am: 13. Oktober 2009, 06:26:20
    Moin Moin,

    ich hab das Problem mit dem "Vertragsabschluss" einfach in meinen AGB integriert:

    Der Vertrag kommt durch Annahme der Kundenbestellung durch xxx zustande. Die Annahme durch xxx erfolgt mit dem Erhalt der Ware durch den Kunden nach Übersendung der Ware durch xxx bzw. mit Ausführung der Dienstleistung beim Kunden durch xxx.

    Ist für Verwendung

    Gruss
    :mrgreen:

    ds170477

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    Antwort #27 am: 13. Oktober 2009, 06:27:52
    Jep und nicht per PDF, sonst müsst ihr wiederrum Nachweisen, das der Kunde ein PDF reader hat und die AGB´S erhalten hat

    Benny

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    Antwort #28 am: 13. Oktober 2009, 13:50:53
    Kein PDF? Gerade das riet mir mein Anwalt. Lieber als TXT?

    ds170477

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    Antwort #29 am: 13. Oktober 2009, 14:06:14
    Hab gerade mein Chronik durchsucht, hab et gestern irgendwo gelesen... sind zu viele Einträge. :wohow:

    Wieso versendest du Sie als Anhang? Das hast vielleicht falsch verstanden.

    Die Auftragsbestätigung, die an den Kunden geht, dahinter einfach AGB und Widerruf in die Datei reinpacken,
    fertig. Kunde kann nix abändern und wenn er per Überweisung den Kauf tätigt, kannst du folglich nachweisen das er Sie erhalten hat. Bankverbindungsdaten legt man ja nicht überall aus.
    Du kannst ja deine Bankverbindung 'nen und irgendein Spezi sagt dir deinen Kontostand.

     :mrgreen:

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