Antwort #22 am: 12. Oktober 2009, 21:06:18
Hängt natürlich davon ab, wieviel du den Kunden in den AGB mitteilen musst, aber mir haben bisher immer 6pt gereicht, enger Zeilenabstand, 3-Spalten-Satz. Wers größer haben will, klickt auf den AGB-Link auf der Seite. Ausserdem, nach neuester Rechtsprechung muss das mit zumutbarer Anstrengung zu lesen sein. Geht ja auch nur darum, dass keiner sagen kann, er hätte die trotz mehrfacher Hinweise und einmal abhaken vor der Bestellung nicht zur Kenntnis genommen.
@ds170477
Die Rechnung hat ein farbiges Logo, (soll doch zur CI passen) also nix mit diesem Ungetüm. Und dafür tuts mein alter Epson, der seit Jahren unermüdlich seine Dienste verrichtet, keine Kodierung von Patronen kennt und sich mit der billigsten Nachfülltinte (absolut problemlos) begnügt.