Antwort #3 am: 08. Oktober 2009, 05:44:27
Hallo,
die Widerrufsbelehrung per Attachment mit zu versenden, hatte ich mir auch eingebaut.
Mein Rechtsanwalt hat mir aber davon abgeraten, das so zu handhaben.
Sein Argument:
1. Setzt das voraus, das jeder einen PDF-Reader installiert haben muss
2. Filtern manche Ihre Mails mit Anhängen erstmal als Spam aus.
Kommt dann die Bestätigung aus irgend einen der o.g. Gründen (auch wenn nur als nicht beweisbare Ausrede) nicht beim Kunden an, oder der Anhang wird "Angeblich" übersehen, gilt die Belehrung als nicht zugestellt und es besteht ein zeitlich unbeschränktes Widerrufsrecht.
Schöne Grüße