Hallo,
der von perfy vorgeschlagenen Regelung muss ich widersprechen. Die Regelung mit 3 Tagen geht meines persönlichen Erachtens für Vertragsschlüsse im Rahmen von Fernabsatzverträgen gerade noch in Ordnung.
Die Regelung besagt nur, dass du dir diese Zeit ausbedingst, um das Angebot des Kunden anzunehmen. So lange ist im gleichen Zuge der Kunde an sein Angebot gebunden. Nimmst du das Angebot des Kunden erst nach Ablauf der Frist an, kann der Kunde entscheiden, ob der Vertrag zustande kommt oder nicht.
Eine Frist von 7 Tagen für Geschäfte über das Internet halte ich allerdings zu lang. Das Das LG Bremen (12 O 290/09) entschied z.B. dass eine Annahmefrist von 3 Wochen als zu lang anzusehen ist. Beachtet werden muss, dass die Frist im Einzelfall angemessen sein muss, ansonsten liegt ein AGB-Verstoß vor, weil der Kunde unangemessen benachteiligt wird. Allgemeingültig kann eine solche Frist allerdings nicht festgelegt werden.
Gruß
Thomas
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