Antwort #4 am: 07. September 2012, 12:50:19
Bei aller Freude... erst mal abwarten wie die neue Regelung aussehen wird.
Besonders viel Gescheites ist ja bisher noch nie vom Gesetzgeber gekommen.
Da muss es nur Aisnahmeregeln geben ala bei defekter Ware hat der Händler doch zu zahlen und schon kann man absehen was passiert - die Ware klatscht erst mal gegen die nächste Wand etc