Antwort #60 am: 25. September 2012, 13:39:42
Ich hätte da noch eine Frage. Wer ist denn für die Einhaltung des Geldwäschegesetzes zuständig? Ab einer gewissen Höhe müßte sich der Einzahler ja ausweisen, schließlich erfolgt eine Bareinzahlung auf ein Bankkonto. Darüber hinaus öffnet dieses System ja Tür und Tor wenn sowohl der Online-Shopbetreiber, als auch der Käufer an der Geldwäsche beteiligt sind.
Bestellen im Online-Shop, Name des Einzahler ist ja keinem bekannt, Transaktionen ausgeführt, Ware gibt es keine und wird nie verschickt aber Käufer gibt ok, dass er die Ware erhalten hat und schwups haben wir sauberes Geld. Un wenn der Onlineshopbetreiber nun seine fiktive Ware im Ausland kauft und die Zahlungen dorthin leistet ist das Geld auch noch gleich ganz verschwunden.
Ich glaube, dass Kunden ganz schnell das Vertrauen in solch eine Zahlungsmethode verlieren, wenn die ersten Mißbrauchsfälle bekannt werden.